Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatz-ansprüchen nach dem KapMuG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschließlicher Gerichtsstand nach § 32b ZPO auch für Schadensersatzklagen wegen Erteilung falscher Kapitalmarktinformationen im persönlichen Beratungsgespräch

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen auf Ersatz bei nicht ordnungsgemäßer öffentlicher Kapitalmarktinformation)

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2006, 2336
  • WM 2006, 2079
  • BB 2006, 2213



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06  

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

    § 32b ZPO erfasst Klagen gegen den die Kapitalanlage ausschließlich vermittelnden Anlageberater wegen Beratungsverschuldens nicht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 6.7.2006, Az. 5 AR 3/06; OLG Dresden, Beschluss v. 28.6.2006, Az. 1 AR 38/06; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss v. 7.8.2006, Az. 3 AR 1681/06).

    Zwar ist der Senat der Auffassung, dass § 32b ZPO Klagen gegen den die Kapitalanlage ausschließlich - sei es auch unter Verwendung fehlerhafter Prospekte - vermittelnden Anlageberater wegen Beratungsverschuldens nicht erfasst, und beabsichtigt, in dieser Frage von der Auffassung des OLG Nürnberg (Beschluss v. 7.8.2006, Az. 3 AR 1681/06) abzuweichen.

  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06  

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    An der Vornahme der Bestimmung sieht er sich jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Nürnberg (vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06 = BB 2006, 2212) und Koblenz (vom 12.10.2006, 4 SmA 21/06) gehindert, die in vergleichbaren Fällen die Bestimmung mit der Begründung abgelehnt haben, für alle Klagen gegen die als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten sei der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründet.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06  

    Ausschließlicher Gerichtsstand des § 32b ZPO erstreckt sich auch auf grauen

    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 32b ZPO auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und ein Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche finden weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze (ebenso OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06  

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    (4) Die Auffassung des Senats wird auch vom Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 7.8.2006 (3 AR 1681/06), der eine Gerichtsbestimmung abgelehnt hat, vertreten.
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