Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur alleinigen Haftung eines 12jährigen Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs in einer Kurve
- ra-skwar.de
Haftungsverteilung
Kurzfassungen/Presse (5)
- financialmind.de (Kurzinformation)
Fahrradunfall: Ein 12jähriger weiß, was er tut
- web.de (Rechtsprechungsübersicht)
Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrradunfall: Ein 12jähriger weiß, was er tut
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrradunfall: Ein 12jähriger weiß, was er tut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2007, 205
- VersR 2006, 1513
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung …
Es ist auch weiterhin eine Abwägung der Schadensverurteilungsanteile dahin möglich, dass der Jugendliche alleine haftet, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg NZV 07, 205). - OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Düsseldorf, 17.05.2010 - 12 Ca 927/10
Abmahnung
Schüler einer 6. Klasse, die etwa 12 Jahre alt sind, bedürfen grundsätzlich keiner ständigen Aufsicht, sondern dürfen über kürzere Zeiträume unbeaufsichtigt bleiben (BGH 19.01.1993 - VI ZR 117/92, NJW 1993, 1003; OLG Nürnberg 14.07.2005 - 13 U 901/05, NZV 2007, 205; OLG Frankfurt 20.11.2007 - 3 U 91/06, NJW-RR 2008, 975). - OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07
Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen …
Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
