Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Arzthaftung: Schadensersatz für Unterhaltskosten eines ungewollten Kindes nach fehlgeschlagenem Schwangerschaftsabbruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzansprüche der Eltern wegen der Unterhaltskosten für ein gesund geborenes Kind nach einem auf die Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB gestützten misslungenen Schwangerschaftsabbruch
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatz nach misslungenem Schwangerschaftsabbruch
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2008 - 13 O 2190/07
- OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2009, 144
- VersR 2009, 547
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 31.08.2009 - 1 W 33/09
Haftung eines eine Schwangerschaft betreuenden Arztes wegen der Geburt eines …
Da eine Diagnose nach Lage der Dinge nicht sicher vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche hätte gestellt werden können, wäre lediglich ein Abbruch nach § 218 a Abs. 2 StGB (rechtfertigende Indikation aus medizinisch-sozialen Gründen) in Betracht gekommen, so dass nicht entschieden werden muss, ob ein Abbruch in den Fällen des § 218 a Abs. 1 StGB - ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 218 a Abs. 2 oder 3 StGB - als rechtmäßig anzusehen ist und zu den geltend gemachten Ansprüchen führen kann (verneinend OLG Nürnberg NJW 2009, 1757 = VersR 2009, 547).
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