Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.08.2002 - 7 AR 2452/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 24 C 6068/02
- OLG Nürnberg, 16.08.2002 - 7 AR 2452/02
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2003, 336
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 2 Sbd FamS Zust 7/06
Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Maßnahmen nach den §§ 1 , …
Sie erweitert sie vielmehr um die darin genannten Fälle, die ohne ausdrückliche Bestimmung einer Zuständigkeit der Familiengerichte weiterhin in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit fallen würden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.8.2002 - 7 AR 2452/02, FPR 2005, 53). - OLG Hamm, 22.06.2006 - 2 Sbd (FamS) Zust 7/06
Sachliche Zuständigkeit; Gewaltschutzgesetz
Sie erweitert sie vielmehr um die darin genannten Fälle, die ohne ausdrückliche Bestimmung einer Zuständigkeit der Familiengerichte weiterhin in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit fallen würden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.8.2002 - 7 AR 2452/02, FPR 2005, 53). - OLG Hamm, 22.06.2006 - 2 Sbd (FamS) Zust 7/06
Sachliche Zuständigkeit; Gewaltschutzgesetz
Sie erweitert sie vielmehr um die darin genannten Fälle, die ohne ausdrückliche Bestimmung einer Zuständigkeit der Familiengerichte weiterhin in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit fallen würden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.8.2002 - 7 AR 2452/02, FPR 2005, 53).
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