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   OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07   

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https://dejure.org/2008,22486
OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07 (https://dejure.org/2008,22486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 7 UF 1371/07 (https://dejure.org/2008,22486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 7 UF 1371/07 (https://dejure.org/2008,22486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs nach dem neuen Unterhaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Verteidigung der Unterhaltsberechtigten gegenüber Abänderungsklage mit Einwand des Absinkens der Lebenshaltungskosten im Ländervergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenze für Herabsetzung des Unterhalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07
    Insoweit ist zunächst zu beachten, dass § 323 Abs. 2 ZPO allein die klagebegründenden Tatsachen auf solche beschränkt, die nach dem Schluss der dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung entstanden sind, nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa grundsätzlich BGH, FamRZ 1987, 259, 263 und zuletzt BGH, FamRZ 2000, 1499, 1500) aber nicht die Möglichkeit der Rechtsverteidigung des Abänderungsbeklagten einschränkt.
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98

    Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07
    Insoweit ist zunächst zu beachten, dass § 323 Abs. 2 ZPO allein die klagebegründenden Tatsachen auf solche beschränkt, die nach dem Schluss der dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung entstanden sind, nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa grundsätzlich BGH, FamRZ 1987, 259, 263 und zuletzt BGH, FamRZ 2000, 1499, 1500) aber nicht die Möglichkeit der Rechtsverteidigung des Abänderungsbeklagten einschränkt.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02

    Voraussetzungen für eine Abänderung des Ehegattenunterhalts; Auswirkungen einer

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Absenkung des Unterhalts unter den gegenüber Ehegatten geltenden Selbstbehalt von derzeit 1.000,00 EUR in der Regel nicht in Betracht kommt (so auch OLG Bremen, FF 2008, 442; OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2008, 260).
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