Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94 |
Volltextveröffentlichungen
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Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug; Rechtsfolgen der Bezahlung des Schadens am Tag der Zustellung der Klage
Kurzfassungen/Presse
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Überholen, Linksabbieger
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 4 O 1817/93
- OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94
Wird zitiert von ...
- AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Kommt es im Kreuzungsbereich zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem gegen ein Überholverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmer, ist eine Haftungsquote von 50:50 zugrunde zu legen, wenn der Abbiegende den gegen ihn streitenden Anscheinsbeweis nicht zu entkräften vermag (Anschluss an OLG Nürnberg - 4 U 256/94 - 20.04.1994 - DAR 1995, 330, 331; OLG Brandenburg - 14 U 33/99 - 24.11.1999 - SP 2000, 115 f.).
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