Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Revision im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil; inhaltliche Anforderungen an ein Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts
- uni-erlangen.de
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08
Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision …
Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (stRspr des Senats, vgl. nur OLG Nürnberg StraFo 2008, 248 f. m. zahlr. Nachw.).An die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen allerdings keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (stRspr des Senats, vgl. nur OLG Nürnberg StraFo 2008, 248, 249 unter Hinweis auf BayObLGSt 1999, 69, 71 und weiteren Nachweisen).
a) Dem Senat obliegt im Revisionsverfahren die Prüfung, ob das Landgericht den Rechtsbegriff der "genügenden Entschuldigung" i.S.d. § 329 Abs. 1 StPO zutreffend seiner Entscheidung zugrunde gelegt und gewürdigt hat (stRspr des Senats, vgl. OLG Nürnberg StraFo 2008, 248, 249; OLG Nürnberg Beschl. v. 12.9.2006 - 2 St OLG Ss 184/06).
