Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Auslagenklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern

  • BAYERN | RECHT

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 4 UKlaG, Nr 18 SparkAGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Auslagenklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2011, 1754



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11  

    Voraussetzungen für Aufwendungsersatzanspruch in AGB

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2011, 1754 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 437/11  

    Unwirksame Klausel in Bank-AGB

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht in weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung mit dem zur gleichlautenden Regelung in Nr. 18 AGB-Sparkassen ergangenen Urteil des OLG Nürnberg vom 25. Januar 2011 (WM 2011, 1754), das Gegenstand des Revisionsverfahrens XI ZR 61/11 ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Bamberg, 19.04.2011 - 1 O 46/10  

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Klausel zur

    Beide Teile enthalten bei kundenfeindlichster Auslegung, von der auszugehen ist, jeweils Bestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften, abweichende oder diese ergänzende Regelung vereinbart werden, daher der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen und dieser nicht standhalten (so auch in einem vergleichbaren Fall bereits OLG Nürnberg, AZ 3 U 1606/10).

    Dadurch anfallende Auslagen kann die Beklagte jedoch nicht auf ihre Kunden abwälzen (so auch bereits LG Nürnberg-Fürth, AZ: 7 O 466/10; OLG Nürnberg, AZ: 3 U 1606/10).

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