Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 204, 203 StPO
    Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht; Aussage gegen Aussage Konstellation, in der der Tatvorwurf ausschließlich auf Angaben eines früheren Mitbeschuldigten beruht

  • BAYERN | RECHT

    § 203 StPO, § 204 StPO, § 211 StPO
    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über hinreichenden Tatverdacht; Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungszeugin bei Aussage gegen Aussage Konstellation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tatgericht hat bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 350 Js 8652/10
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3793
  • StV 2011, 468



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12  
    Dies mag in solchen Fällen hinnehmbar sein, in denen eine aussagepsychologische Begutachtung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereits im Zwischenverfahren unzweifelhaft zur Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. 1 Ws 464/10 v. 30.8.10, juris Rn. 14 = NJW 2010, 3793).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10  

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Den in der Kommentarliteratur über diesen Mindeststandard hinaus gehenden Meinungen, die mit teils unterschiedlichen Begründungen einen höheren Verdachtsgrad fordern (vgl. Paeffgen, in SK- StPO , § 203 Rdn. 11 mit umfassenden Nachweisen), folgt der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.8.2010 ( 1 Ws 464/10) nicht.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11  

    Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zur Eröffnung des Hauptverfahrens bei

    1) Hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO liegt immer dann vor, wenn nach vorläufiger Würdigung die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung in der Hauptverhandlung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; Schneider in KK StPO, 6. Aufl. § 203 Rn 4).
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