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   OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09   

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https://dejure.org/2009,7428
OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinreichende Erfolgsaussichten (zur Gewährung von PKH) im selbstständigen Beweisverfahren bereits bei rechtlichem Interesse des Antragsgegners an anwaltlicher Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485; ZPO § 114 S. 1
    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Generell Prozesskostenhilfe für Antragsgegner!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generell Prozesskostenhilfe für Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren! (IBR 2010, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 403
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 18.05.1999 - 22 T 17/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO läge hier die Anerkennung eines rechtlichen Interesses an der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon deshalb nahe, weil die Antragsteller anwaltlich vertreten sind und das Gebot der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit eine anwaltliche Unterstützung der Antragsgegnerin regelmäßig verlangte (vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 20. Juli 1995, 4 T 5602/94 - WuM 1996, 233 - hier zitiert nach juris, insbes. Rn. 11, 13; LG Bielefeld, Beschluss v. 18. Mai 1999, 22 T 17/99 - BauR 1999, 1209 -zitiert nach juris; ebenso - bereits von der Kammer angeführt - Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., vor § 485 Rn. 7; MüKo- ZPO , 2. Aufl., § 114 Rn. 98).
  • LG Augsburg, 20.07.1995 - 4 T 5602/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO läge hier die Anerkennung eines rechtlichen Interesses an der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon deshalb nahe, weil die Antragsteller anwaltlich vertreten sind und das Gebot der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit eine anwaltliche Unterstützung der Antragsgegnerin regelmäßig verlangte (vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 20. Juli 1995, 4 T 5602/94 - WuM 1996, 233 - hier zitiert nach juris, insbes. Rn. 11, 13; LG Bielefeld, Beschluss v. 18. Mai 1999, 22 T 17/99 - BauR 1999, 1209 -zitiert nach juris; ebenso - bereits von der Kammer angeführt - Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., vor § 485 Rn. 7; MüKo- ZPO , 2. Aufl., § 114 Rn. 98).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 13.02.2002 - 8 W 12/02

    Selbstständiges Beweisverfahren; Voraussetzungen; Prozesskostenhilfe; PKH

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 4 W 58/03
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Auch die Kammer geht allerdings zutreffend davon aus, dass die Eigenart und die inhaltliche Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens für die Verfahrensbeteiligten zu einer einschränkenden Interpretation des Begriffes der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S. von § 114 ZPO zwingt (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss v. 30. April 2003, 4 W 58/03 - MDR 2003, 1436 - hier zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 13.01.1993 - 4 OH 37/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Es ist jedoch verkürzt, allein aus dem Umstand, dass die Anordnung einer selbständigen Beweiserhebung in Betracht kommt oder - wie hier - bereits erfolgt ist, auf eine unzureichende Erfolgsaussicht des Antragsgegners bzw. hier der Antragsgegnerin zu schließen (vgl. Saarländisches OLG, aaO.; ebenso Herget in: Zöller, aaO., § 490 Rn. 5; a.A. - soweit ersichtlich - nur LG Karlsruhe, Beschluss v. 13. Januar 1993, 4 OH 37/92 - MDR 1993, 914).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 26 UF 71/00

    Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Dieser Rechtsgedanke kommt auch in § 121 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck (a.A. offensichtlich OLG Celle, Beschluss v. 4. Oktober 2000, 13 W 62/00 - OLGR 2001, 248 - hier zitiert nach juris, vgl. Rn. 4 a.E.).
  • OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Antragsgegner des selbständigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Dieser Rechtsgedanke kommt auch in § 121 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck (a.A. offensichtlich OLG Celle, Beschluss v. 4. Oktober 2000, 13 W 62/00 - OLGR 2001, 248 - hier zitiert nach juris, vgl. Rn. 4 a.E.).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16

    Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren: Sachverständigenkosten im

    Die Prozesskostenhilfeberechtigung des Antragsgegners des selbständigen Beweisverfahrens ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, MDR 2015, 727; OLG Naumburg, MDR 2010, 403; OLG Bamberg, OLGR 1998, 378; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 114 Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., Rn. 10).
  • OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein

    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Auf dieser Grundlage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ( vgl.: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2007 - 5 W 430/07 - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 12 W 27/95 - zitiert nach juris Rn. 4; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 1 W 35/09 - zitiert nach juris Rn. 13 ) und in der Literatur ( vgl.: Herget in Zöller, a. a. O., Vor § 485 Rn. 4, wenn auch an der Sinnhaftigkeit der Beschränkung zweifelnd; Kratz in BeckOK, ZPO, § 485 Rn. 9, 18; Bork in Stein/Jonas, a. a. O., § 78 Rn. 33; wohl auch Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 494a Rn. 1; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 494a Rn. 2 ) teilweise die Auffassung vertreten, § 486 Abs. 4 ZPO sei wörtlich zu verstehen und auf das weitere Verfahren nicht auszudehnen.
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