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   OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03   

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https://dejure.org/2003,12865
OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,12865)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.05.2003 - 8 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,12865)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 8 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,12865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflichtige und ersatzpflichtige Tätigkeiten für den Verfahrenspfleger; Ordnungsgemäße Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben; Verfahrenspfleger eines minderjährigen Betroffenen im Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    BVormVG § 1; ; FGG § 50 Abs. 1; ; BGB § 1836 b Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1908 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang von Vergütung und Aufwendungsersatz für Verfahrenspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
    Vergütungs- und ersatzpflichtig sind für den Verfahrenspfleger nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendig waren (OLG Naumburg 14 WF 75/01).

    Aus dem Umstand, dass die Regelung zu § 1836 b Satz 1 Nr. 2 BGB - nach der das Gericht die für die Führung der Geschäfte des Verfahrenspflegers erforderliche Zeit im voraus begrenzen darf - keine Anwendung findet, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, der Verfahrenspfleger dürfe den Umfang seiner Vergütung und des Aufwendungsersatzes durch eine Ausweitung seiner Tätigkeit selbst bestimmen; vergütungs- und ersatzpflichtig sind vielmehr nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabe notwendig waren (OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.01 - 14 WF 75/01 -).

  • OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 15 WF 235/01

    Abrechnung der Vergütung des Verfahrenspflegers; Fahrtzeit zu Gesprächsterminen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
    Diese Erstattungspflicht lässt sich nur hinsichtlich notwendiger Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe des Verfahrenspflegers rechtfertigen (OLG Brandenburg, FGPrax 2002, 113, 114 m.w.N.).

    Eine darüber hinausgehende Erforschung des - objektiven - Kindeswohls (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB, ferner § 1666 Abs. 1 BGB) hat nicht der Verfahrenspflegerin, sondern dem Familiengericht oblegen (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2002, 113, 114 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
    Zu diesem Zweck hatte sie das Interesse des Kindes zu erkennen und dem Kind - an Stelle seiner gesetzlichen Vertreter und ähnlich einem Verfahrensbevollmächtigten - in dem Verfahren zur Seite zu stehen; die Verfahrenspflegerin hatte also den Willen des Kindes zu erforschen und diesen dem Gericht zu übermitteln (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2001, 240, 241 m.w.N.).
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