Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungspflichtige und ersatzpflichtige Tätigkeiten für den Verfahrenspfleger; Ordnungsgemäße Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben; Verfahrenspfleger eines minderjährigen Betroffenen im Sorgerechtsverfahren
- Judicialis
BVormVG § 1; ; FGG § 50 Abs. 1; ; BGB § 1836 b Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1908 i
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang von Vergütung und Aufwendungsersatz für Verfahrenspfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schönebeck, 16.04.2002 - 5 F 625/01
- OLG Naumburg, 19.06.2002 - 8 UF 98/02
- AG Schönebeck, 26.03.2003 - 5 F 625/01
- OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01
Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
Vergütungs- und ersatzpflichtig sind für den Verfahrenspfleger nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendig waren (OLG Naumburg 14 WF 75/01).Aus dem Umstand, dass die Regelung zu § 1836 b Satz 1 Nr. 2 BGB - nach der das Gericht die für die Führung der Geschäfte des Verfahrenspflegers erforderliche Zeit im voraus begrenzen darf - keine Anwendung findet, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, der Verfahrenspfleger dürfe den Umfang seiner Vergütung und des Aufwendungsersatzes durch eine Ausweitung seiner Tätigkeit selbst bestimmen; vergütungs- und ersatzpflichtig sind vielmehr nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabe notwendig waren (OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.01 - 14 WF 75/01 -).
- OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 15 WF 235/01
Abrechnung der Vergütung des Verfahrenspflegers; Fahrtzeit zu Gesprächsterminen
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
Diese Erstattungspflicht lässt sich nur hinsichtlich notwendiger Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe des Verfahrenspflegers rechtfertigen (OLG Brandenburg, FGPrax 2002, 113, 114 m.w.N.).Eine darüber hinausgehende Erforschung des - objektiven - Kindeswohls (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB, ferner § 1666 Abs. 1 BGB) hat nicht der Verfahrenspflegerin, sondern dem Familiengericht oblegen (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2002, 113, 114 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01
Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
Zu diesem Zweck hatte sie das Interesse des Kindes zu erkennen und dem Kind - an Stelle seiner gesetzlichen Vertreter und ähnlich einem Verfahrensbevollmächtigten - in dem Verfahren zur Seite zu stehen; die Verfahrenspflegerin hatte also den Willen des Kindes zu erforschen und diesen dem Gericht zu übermitteln (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2001, 240, 241 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 28.04.2008 - 13 WF 28/08
Ersetzbarkeit der Aufwendungen eines Verfahrenspflegers für die Erfüllung der ihm …
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