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   OLG Naumburg, 05.08.2005 - 1 Verg 7/05   

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https://dejure.org/2005,17044
OLG Naumburg, 05.08.2005 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,17044)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2005 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,17044)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2005 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2005,17044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde in Vergabesachen; Voraussichtliche Begründetheit einer sofortigen Beschwerde wegen der Vermengung von Prüfungsschritten durch die Vergabekammer; Zulässigkeit eines Bieterausschlusses bei Vermengung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mischkalkulation: Im Zweifel sind Preise vollständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mischkalkulation: Im Zweifel sind Preise vollständig! (IBR 2005, 565)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2005 - 1 Verg 7/05
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem von beiden Beteiligten mehrfach zitierten Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04 (vgl. WuW/E Verg 971 = ZfBR 2004, 710 = Vergaben 2004, 473 = NZBau 2004, 457) nur entschieden, dass eine Preisangabe auch dann unrichtig bzw. unvollständig ist, wenn sie nicht den intern kalkulierten Preis des Bieters ausweist, sondern statt dessen solche beim Bieter anfallende Kosten für die Ausführung einer bestimmten Leistungsposition teilweise oder ganz in anderen Leistungspositionen "versteckt" werden.
  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    So würde eine Verlagerung von Kostenanteilen in andere Leistungspositionen den Aussagegehalt von Preisangaben verfremden und dadurch die Vergleichbarkeit der Einheitspreise der verschiedenen Angebote in dieser Leistungsposition behindern (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 565, zit. nach juris-online).
  • VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

    Aufklärung einer Mischkalkulation

    Für den Fall, dass Zweifel daran bestehen, ob die Einheitspreise die tatsächlich geforderten Preise für die jeweilige Position enthalten, ist eine Aufklärung darüber erforderlich (OLG Frankfurt, B. v. 17.10.2005 - Az. 11 Verg 8/05; B. v. 16.08.2005 - Az.: 11 Verg 7/05; OLG Naumburg, B. v. 05.08.2005 - Az.: 1 Verg 7/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

    Der Nachweis, dass (unterstellte) ,,Abpreisungen" in einzelnen Positionen zu ,,Aufpreisungen" in anderen Positionen geführt haben, ist jedoch grundsätzlich Sache der Vergabestelle (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005, 11 Verg 8/05, IBR 2005, 702, VergabeR 2006, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 565; a.A. Müller-Wrede, NZBau 2006, 73, 78; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, 360-4002.20-005/05-MGN, IBR 2005, 393), so dass im Zweifel von der Vollständigkeit der Preisangaben auszugehen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 619, VergabeR 2005, 779).
  • VK Sachsen, 24.04.2008 - 1/SVK/015-08

    Aufklärung der Vermutung einer Mischkalkulation

    Für den Fall, dass Zweifel daran bestehen, ob die Einheitspreise die tatsächlich geforderten Preise für die jeweilige Position enthalten, ist eine Aufklärung darüber erforderlich (OLG Frankfurt, B. v. 17.10.2005, 11 Verg 8/05; OLG Naumburg, B. v. 05.08.2005, 1 Verg 7/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Darüber hinaus wird man wohl von einer Mischkalkulation dann nicht mehr ausgehen können, wenn der Bieter insoweit nachvollziehbar erklärt, der genannte Preis entspreche seiner Kalkulation und basiere nicht auf einer Mischkalkulation (OLG Koblenz v. 10.05.2005, Az.: 1 Verg 3/05; OLG Rostock, v. 15.09.2004, Az.: 17 Verg 4/04; VK-Bund v. 22.03.2005, Az.: VK 3-13/05; VK-Thüringen v. 28.04.2005, Az.: 360-4002.20-005/05-MGN, vgl. dazu auch die Anmerkung von Frankenstein, in: IBR 2005, 393; vgl. auch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2004 v. 25.11.2004 zur Wertung von Spekulationsangeboten im Vergabeverfahren, AZ S 12/70.10.00-01/57 Va 04; OLG Naumburg v. 05.08.2005, Az.: 1 Verg 7/05, legt der Vergabestelle die Beweislast für das Vorliegen einer Mischkalkulation auf).
  • VK Südbayern, 06.04.2006 - Z3-3-3194-1-06-03/06

    Vorliegen einer unzulässigen Mischkalkulation

    Eine Verlagerung von Kostenanteilen in andere Leistungspositionen würde den Aussagegehalt von Preisangaben verfremden und dadurch die Vergleichbarkeit der Einheitspreise der verschiedenen Angebote in dieser Leistungsposition behindern (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05).
  • VK Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 VK 29/13

    Baustelleneinrichtung als manipulationsgefährdete LV-Position?

    Können Zweifel der Vergabestelle weder bestätigt noch ausgeräumt werden, muss die Vergabestelle ihre Zweifel zurückstellen, denn sie hat grundsätzlich das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu beweisen (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2009 - 21.VK-3194-47/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005 -11 Verg 8/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 -1 Verg 7/05).
  • VK Niedersachsen, 13.09.2005 - VgK-40/05

    Ausschluss von Wertung wegen unzulässiger Mischkalkulation; Versäumnisse in der

    Die von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 05.08.2005, Az. 1 Verg 7/05 , angeführte Argumentation zu betrieblichen Besonderheiten vermag nicht durchzugreifen.
  • VK Niedersachsen, 14.09.2005 - VgK-40/05

    Ausschluss eines Angebots mit Mischkalkulation vom Vergabeverfahren; Ausweisung

    Die von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 05.08.2005, Az. 1 Verg 7/05 , angeführte Argumentation zu betrieblichen Besonderheiten vermag nicht durchzugreifen.
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