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   OLG Naumburg, 12.02.2001 - 14 WF 229/00   

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https://dejure.org/2001,8005
OLG Naumburg, 12.02.2001 - 14 WF 229/00 (https://dejure.org/2001,8005)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.02.2001 - 14 WF 229/00 (https://dejure.org/2001,8005)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 14 WF 229/00 (https://dejure.org/2001,8005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind als Folgesache im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Abgetrenntes Verfahren bezüglich der elterlichen Sorge als eine gebührenrechtlich andere Angelegenheit; Prozesskostenhilfe für das gesamte Verbundverfahren einschließlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1671; ZPO § 114 § 623 Abs. 2
    Zu den Folgen einer Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem Scheidungsverbund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1469
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Damit verlor die Folgesache jegliche Verbindung zur Scheidungssache, so dass, um das Verfahren als "selbständige Familiensache" auf Staatskosten fortführen zu können, erneut um Prozesskostenhilfe nachgesucht werden musste (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.; OLG Braunschweig, OLG-Report 2003, 5; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe, 5. Auflage, Rn 484; Zöller/Philippi a. a. O., § 623 Rn 32 k unter Bezugnahme auf § 626 Rn 12, wo auf § 629 a Rn 10 verwiesen wird), zumal bei einer Fortführung als "selbständige Familiensache" auch alle Rechtsanwaltsgebühren neu entstanden (Zöller/Philippi a. a. O., § 623 Rn 32 k unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 420, verwiesen wird).

    Die "echte" Verfahrenstrennung und die Fortführung als "selbständige Familiensache" haben auch nach neuem Verfahrensrecht zur Folge, dass für die Sache ein neuer Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden muss (Prütting/Helms, FamFG, § 137 Rn 71 unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.).

  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10

    Fortwirkung der früheren Prozesskostenhilfebewilligung nach Wiederaufnahme der

    In diesen Fällen wurden die Folgesachen nach Abtrennung selbständige Familiensachen (§§ 623 Abs. 2 S. 3, 623 Abs. 3 S. 3 ZPO ) mit der Folge, dass bei ihrer Fortführung erneut die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden musste (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469f.; Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k) und auch alle Rechtsanwaltsgebühren neu anfielen (Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k).

    Die "echte" Verfahrenstrennung und die Fortführung als "selbständige Familiensache" haben auch nach neuem Verfahrensrecht zur Folge, dass für die Sache ein neuer Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden muss (Prütting/Helms, FamFG, § 137 Rn 71 unter Verweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.).

  • OLG Braunschweig, 10.10.2002 - 1 WF 207/02

    Familienrechtliche Umgangsregelung; Ratenzahlungsbeschluss; Abtrennung des

    Anträge und Beschlüsse aus dem Scheidungsverbund wirken jedoch in dem neuen selbständigen Familienverfahren nicht mehr fort, vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 (1470).
  • OLG Hamm, 22.11.2010 - 6 WF 383/10
    Dies gilt auch für die Beantragung oder Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache, die sich nicht auf die neue Familiensache auswirkte (vgl. hierzu OLG des Landes Sachsen-Anhalt in FamRZ 2001, S. 1469 ff, OLG Braunschweig in OLGR Braunschweig 2003, 5 ff, Musielak/Fischer, Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 119, Rdnr. 6 und Keidel/Weber, Kommentar zum FamFG, § 150, Rdnr. 7; letzterer zur neuen Rechtslage nach der Reform vom 01.09.2009, die aber insoweit mit der alten Rechtslage vergleichbar ist).
  • OLG Hamm, 20.11.2010 - 6 WF 383/10

    Anwaltsgebühren bei Abtrennung der Folgesachen "Umgang" und "Sorgerecht";

    Dies gilt auch für die Beantragung oder Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache, die sich nicht auf die neue Familiensache auswirkte (vgl. hierzu OLG des Landes Sachsen-Anhalt in FamRZ 2001, S. 1469 ff. sowie OLG Braunschweig in OLG-R Braunschweig 2003, 5 ff. sowie Musielak, Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 119, Rdnr. 6 und Keidel, Kommentar zum FamFG, § 150, Rdnr. 7, letzterer zur neuen Rechtslage nach der Reform vom 01.09.2009, die aber insoweit mit der alten Rechtslage vergleichbar ist).
  • OLG Schleswig, 15.02.2011 - 15 WF 420/10

    Fortdauer der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren nach

    Insofern wirkte die Prozesskostenhilfebewilligung, die für die Folgesachen vor der Abtrennung erfolgt war, nicht mehr fort (so OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 ; OLG Braunschweig, OLGR 2003, 5).
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