Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsmaßstab bei unentgeltlich erbrachter Leistung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Halle, 18.10.2002 - 5 O 519/01
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10  

    Architekten und Ingenieure - Architektenhaftung bei unentgeltlicher Beratung

    Zwar ist bei einer solchen ergänzenden Auslegung jedenfalls dann Zurückhaltung geboten, wenn die Tätigkeit des Leistenden einem Vertrauensverhältnis entspringt und einen Gegenstand von wirtschaftlicher und geschäftlicher Bedeutung betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.1956, I ZR 198/54, zitiert nach juris, Tn. 19; Urteil vom 7.10.1963, VII ZR 93/96, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Naumburg, Urteil vom 17.4.2003, 7 U 135/02, zitiert nach juris, Tn. 40 f.).
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