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   OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04   

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https://dejure.org/2005,8870
OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04 (https://dejure.org/2005,8870)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.02.2005 - 8 WF 239/04 (https://dejure.org/2005,8870)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 8 WF 239/04 (https://dejure.org/2005,8870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Untersuchung eines Kindes im Verfahren über die Sorgerechtserteilung; Ermächtigungsgrundlage für die Androhung und Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer körperlichen und psychatrischen Untersuchung eines Kindes

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 15; ; FGG § 33; ; BGB § 1666

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; FGG § 15; FGG § 33; BGB § 1666
    Keine Verhängung eines Zwangsgeldes nach § 33 FGG wegen Nichterscheinen zu einer körperlichen oder psychiatrischen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.04.1993 - 16 WF 173/92

    Gutachten; Zwangsgeld; Androhung; Weigerung; Eltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04
    Da hier die Ausnahmebestimmungen des FGG und der ZPO nicht vorliegen, kann also weder ein Beteiligter noch Dritte gezwungen werden, sich körperlich oder/und psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1479 m. w. N.).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war dieser Umstand auch nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 944, 945; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2006, 282; OLG Koblenz FamRZ 2000, 1233; OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 1479, 1480).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16

    Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener

    Befugnisse des Gerichts dahingehend, einen Beteiligten zu Angaben zu zwingen, lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 282; OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 12 FGG).
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