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OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Untersuchung eines Kindes im Verfahren über die Sorgerechtserteilung; Ermächtigungsgrundlage für die Androhung und Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer körperlichen und psychatrischen Untersuchung eines Kindes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 12; FGG § 15; FGG § 33; BGB § 1666
Keine Verhängung eines Zwangsgeldes nach § 33 FGG wegen Nichterscheinen zu einer körperlichen oder psychiatrischen Untersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halberstadt, 11.10.2004 - 8 F 147/04
- OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 282
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 29.04.1993 - 16 WF 173/92
Gutachten; Zwangsgeld; Androhung; Weigerung; Eltern
Auszug aus OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04
Da hier die Ausnahmebestimmungen des FGG und der ZPO nicht vorliegen, kann also weder ein Beteiligter noch Dritte gezwungen werden, sich körperlich oder/und psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1479 m. w. N.).
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war dieser Umstand auch nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 944, 945; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2006, 282; OLG Koblenz FamRZ 2000, 1233; OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 1479, 1480). - OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener …
Befugnisse des Gerichts dahingehend, einen Beteiligten zu Angaben zu zwingen, lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 282; OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 12 FGG).