Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.02.2010 - 2 W 5/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • anwaltverein.de

    § 104 ZPO; § 15a RVG; Nr. 2300, 3100 RVG-VV; Vorbem. 3 abs. 4 RVG-VV
    Keine Anrechnung bei Abgeltungsklausel im Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen; Erstattung der vollen Geschäftsgebühr

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erfüllung für Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr erfordert bei einem Vergleich Klarstellung des Zahlungsziels

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Naumburg v. 18.2.2010 - 2 W 5/10 (Anwendbarkeit des § 15a RVG; Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozessvergleich)" von H. Hansens, original erschienen in: RVGreport 2010, 306 - 308.

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg, 23.10.2009 - 9 O 1002/07
  • OLG Naumburg, 18.02.2010 - 2 W 5/10

Zeitschriftenfundstellen

  • AnwBl 2010, 533
  • Rpfleger 2010, 392



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    § 15 a Abs. 2, 1. Alt. RVG findet im Fall einer pauschalen Leistungs- und Abgeltungsvereinbarung daher keine Anwendung (ebenso OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.02.2010, 2 W 5/10, und 23.02.2010, 2 W 13/10, jeweils zit. n. juris).

    Von einer Titulierung i.S.d. § 15 a Abs. 2, 2. Alt. RVG ist daher nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2010, a.a.O., OLG München, MDR 2009, 1417 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2010 - 4 WLW 45/10  

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Anfechtung der Kostenfestsetzung im

    Der Kostenschuldner kann im Kostenfestsetzungsverfahren die vom Kostengläubiger getroffene Entscheidung, welche der beiden Gebühren nur in reduzierter Höhe geltend gemacht wird, nicht beeinflussen (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 2 W 5/10, zitiert nach Juris Rdn. 11).

    Von einer Titulierung im Sinne des § 15 a Abs. 2 zweite Alternative RVG ist nach Abschluss eines Prozessvergleiches mit einer darin enthaltenen Abgeltungsvereinbarung aber nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (vgl. OLG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 2 W 5/10, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2010 - 13 W 159/09; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 2010 - IX W 338/09; jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 15 W 91/11  
    Das Landgericht hat der Beschwerde unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18.02.2010 (2 W 5/10, JurBüro 2010, 298) und vom 23.02.2010 (2 W 13/10, JurBüro 2010, 299) nicht abgeholfen und sie dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

    Die hier getroffene Entscheidung steht den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18.02.2010 (2 W 5/10, JurBüro 2010, 298) und vom 23.02.2010 (2 W 13/10, JurBüro 2010, 299) nicht entgegen.

mehr
  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 25 W 113/10  

    Begriff des Vollstreckungstitels i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

    Von einer Titulierung i.S.d. § 15 a Abs. 2, 2. Alt. RVG kann daher nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann ausgegangen werden, wenn der Vergleich die Geschäftsgebühr mit einem bezifferten Einzelbetrag ausweist (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2010, 2 W 5/10, zitiert nach juris; OLG München, MDR 2009, 1417 ff.; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209 - 211).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich

    15 aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).
  • OLG Naumburg, 23.02.2010 - 2 W 13/10  

    Anrechnung angefallener vorgerichtlicher Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren;

    Allerdings gehen die Beklagten - und ihnen insoweit folgend auch das Landgericht - zutreffend davon aus, dass die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG für alle am 5. August 2009 noch nicht abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO anzuwenden ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Februar 2010, 2 W 5/10, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 25 W 298/10  

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Etwaige Leistungen des Beklagten können daher auch nicht als teilweise Erfüllung, etwa in Höhe der Kostenquote, angesehen werden, da der - von den Parteien in Abweichung von einem Vorschlag des Landgerichts bewusst gewählten - Formulierung in Ziffer 1. des Vergleichs nicht mehr zu entnehmen ist, ob und ggfs. in welcher Höhe die Geschäftsgebühr bei der Festsetzung des Vergleichsbetrages Berücksichtigung gefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09, zitiert nach Juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.02.2010, 2 W 5/10 und 23.02.2010, 2 W 13/10, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 18 W 47/10  

    Gebührenrecht: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

    In diesem für die Entscheidung maßgeblichen Bereich hat § 15a II RVG Anwendung zu finden, da das Festsetzungsverfahren noch nicht zum Abschluss gelangt ist (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.2.2010, Az.: 2 W 5/10, juris, Rd.9).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10  

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im

    Auch der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung an, wonach eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV durch einen Prozessvergleich über die streitgegenständlichen Forderungen mit Abgeltungsklausel nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 2. Alternative RVG tituliert wird, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben; nicht ausreichend ist, wenn die Parteien zwar die Geschäftsgebühr während der Vergleichsgespräche angesprochen haben, ohne indes hierfür im Vergleich einen bezifferten Betrag anzusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; NJW-Spezial 2010, 379 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/2010; JurBüro 2010, 299 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Dezember 2009, 8 W 439/09; FamRZ 2010, 832 f.).
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