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   OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00   

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https://dejure.org/2000,7078
OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00 (https://dejure.org/2000,7078)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.12.2000 - 10 W 40/00 (https://dejure.org/2000,7078)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 10 W 40/00 (https://dejure.org/2000,7078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigengutachten; Befangenheit des Sachverständigen; Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsgrund; Prüfungsfrist; Überlegungsfrist

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406; ; ZPO § 43; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 165 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenbeweis - Ablehnung des Gutachters - Antragstellung - Prüfungs- und Überlegungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92

    Sachverständiger; Außergerichtliche Gutachtertätigkeit; Ablehnungsgrund

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    In diesen Fällen hat die Partei, wenn sie nicht ihr Ablehnungsrecht verlieren will, den Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund anzubringen, bei einem schriftlichen Gutachten somit unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens, wobei der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so verstanden wird, dass der Partei eine den Umständen des Falles (Umfang oder besondere Schwierigkeit eines Fachgutachtens) angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist, innerhalb derer das Ablehnungsgesuch gestellt werden muss (BT-Drucksache 11/3621, S. 74; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933, 934; OLG Koblenz MDR 1994, 1147; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; BayObLG …
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    In diesen Fällen hat die Partei, wenn sie nicht ihr Ablehnungsrecht verlieren will, den Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund anzubringen, bei einem schriftlichen Gutachten somit unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens, wobei der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so verstanden wird, dass der Partei eine den Umständen des Falles (Umfang oder besondere Schwierigkeit eines Fachgutachtens) angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist, innerhalb derer das Ablehnungsgesuch gestellt werden muss (BT-Drucksache 11/3621, S. 74; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933, 934; OLG Koblenz MDR 1994, 1147; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; BayObLG …
  • OLG Koblenz, 25.01.1994 - 5 W 43/94

    Sachverständiger; Ablehnungsantrag; Ablehnungsgrund

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    In diesen Fällen hat die Partei, wenn sie nicht ihr Ablehnungsrecht verlieren will, den Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund anzubringen, bei einem schriftlichen Gutachten somit unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens, wobei der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so verstanden wird, dass der Partei eine den Umständen des Falles (Umfang oder besondere Schwierigkeit eines Fachgutachtens) angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist, innerhalb derer das Ablehnungsgesuch gestellt werden muss (BT-Drucksache 11/3621, S. 74; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933, 934; OLG Koblenz MDR 1994, 1147; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 10 W 109/93

    Sachliches Verhandeln einer Partei; Kenntnis des Ablehnungsgrundes; Gutachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    Aus dem Zweck der Vorschrift, Prozessverzögerungen vorzubeugen und zu verhindern, dass Ablehnungsgründe aus prozesstaktischen Erwägungen zurückgehalten werden (OLG Köln MDR 1983 a.a.O.), folgt für mündliche Gutachten, dass die Ablehnung bei Kenntnis vom Ablehnungsgrund entweder bis zur Vernehmung des Sachverständigen zur Sache (Damrau a.a.O., Rdn. 6) oder, falls sich der Ablehnungsgrund erst während der Vernehmung des Sachverständigen ergibt, bis zur Stellung der Sachanträge zu erfolgen hat (OLG Düsseldorf MDR 1994, 620).
  • OLG Köln, 19.01.1983 - 4 WF 4/83

    Ablehnung eines Gutachtens; Ablehnung eines Sachverständigen; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    3 Z 56/86">FamRZ 1986, 829, 830; OLG Köln MDR 1983, 412; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rdn. 11; Damrau in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 406 Rdn. 6 f).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00
    In diesen Fällen hat die Partei, wenn sie nicht ihr Ablehnungsrecht verlieren will, den Ablehnungsantrag unverzüglich nach erlangter Kenntnis vom Ablehnungsgrund anzubringen, bei einem schriftlichen Gutachten somit unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens, wobei der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so verstanden wird, dass der Partei eine den Umständen des Falles (Umfang oder besondere Schwierigkeit eines Fachgutachtens) angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist einzuräumen ist, innerhalb derer das Ablehnungsgesuch gestellt werden muss (BT-Drucksache 11/3621, S. 74; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933, 934; OLG Koblenz MDR 1994, 1147; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; BayObLG …
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