Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 311b Abs. 1, 125
    Einstweilige Verfügung bei formnichtigem Grundstückskaufvertrag (Schwarzkauf) (BGB §§ 125, 311b Abs. 1, 814, 815)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Erwerbsverbot wegen formnichtigen Kaufvertrages

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg, 19.11.2002 - 31 O 372/02
  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07  

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Völlig verfehlt ist aber die Meinung des Landgerichts, "weitere Anspruchsgrundlagen für eine Untersagung sind nicht ersichtlich." Es ist vielmehr sowohl in der Rechtsprechung (vgl. insoweit KGReport Berlin 1994, 78 ff.; OLGR Naumburg 2003, 483 ff.; OLG Hamm in NJW-RR 2001, 1086 ff.) als auch im Schrifttum (vgl. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl., ZPO § 938 Rdn. 13; Heydrich in MDR 1997, 796 ff.) anerkannt, dass zur Sicherung eines wegen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages entstandenen Kondiktionanspruchs im Wege der einstweilige Verfügung ein Verbot einer Grundbucheintragung ausgesprochen werden kann.
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