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   OLG Naumburg, 19.11.2003 - 8 WF 152/03   

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https://dejure.org/2003,3355
OLG Naumburg, 19.11.2003 - 8 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,3355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.11.2003 - 8 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,3355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. November 2003 - 8 WF 152/03 (https://dejure.org/2003,3355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbräuchliches Ausüben des elterlichen Sorgerechts; Gefährdung des Kindeswohls bei Verweigerung der Zustimmung zum Schwangerschaftsabbruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gesundheitsfürsorge der Eltern - Entziehung wegen Schwangerschaftsabbruch des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; SGB IX §§ 27 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; SGB IX §§ 27 f.
    Verweigerung des Schwangerschaftsabbruchs einer minderjährigen Tochter durch die sorgeberechtigten Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann sorgeberechtigter Elternteil Schwangerschaftsabbruch verweigern?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter will abtreiben, Mutter ist dagegen - Votum der Mutter stellt keinen Missbrauch des Sorgerechts dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 885
  • FamRZ 2004, 1806
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.07.1998 - 15 W 274/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.11.2003 - 8 WF 152/03
    Ein fehlerhaftes Verhalten des Sorgeberechtigten kann dann gegeben sein, wenn die Heranwachsende nicht die notwendige Unterstützung bei der Betreuung des Kindes und seinem eigenen Vorwärtskommen (z.B. berufliche Ausbildung) für die Zukunft nach der Geburt erhält (im Anschluss an OLG Hamm in NJW 1998, S. 3424 (3425); LG Berlin in FamRZ 1980 S. 285 (286, 287) ).

    Der Senat steht insoweit hinsichtlich seiner Rechtsauffassung im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm (in NJW 1998, Seite 3424 [3425]) und dem Landgericht Berlin (in FamRZ 1980, Seite 285 [286, 287]).

  • OLG Hamm, 29.11.2019 - 12 UF 236/19

    Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs Minderjähriger

    Das OLG Hamm (NJW 1998, 3424 ff., ihm folgend OLG Naumburg, FamRZ 2004, 1806, und OLG Hamburg, FamRZ 2014, 1213, jeweils insoweit aber ohne nähere Begründung; zustimmend auch MüKo/Huber, BGB, Band 9, 7. Aufl. 2017, § 1626 Rn. 48; ausdrücklich ablehnend Schlund, JR 1999, 333 und Schwerdtner, Mehr Rechte für das Kind - Fluch oder Segen für die elterliche Sorge?, NJW 1999, 1525 ff.) hat im Jahr 1998 die Ansicht vertreten, dass für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

    In Ausnahmefällen, wenn etwa durch die ungewollte Austragung der Schwangerschaft eine konkrete Gefährdung der Minderjährigen drohe oder sich die Verweigerung sonst als rechtsmissbräuchlich darstelle, könne die Zustimmung gem. § 1666 Abs. 3 BGB ersetzt werden (siehe OLG Naumburg, FamRZ 2004, 1806; OLG Hamburg, FamRZ 2014, 1213).

  • OLG Hamburg, 05.03.2014 - 10 UF 25/14

    Elterliche Sorge: Ersetzung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zum

    Von einer entsprechenden Pflicht der Schwangeren geht die staatliche Rechtsordnung vielmehr grundsätzlich aus (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2004, 1806 f. m.w.N.).
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