Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.03.2000 - 2 Ss 509/99   

Zeckenkneipe

§§ 125, 27 StGB, psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2034



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08  

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Das bloß inaktive Dabeisein oder Mitmarschieren stellt weder eine psychische Beihilfe noch ein bestimmte Gewalttätigkeiten auf andere Weise unterstützendes Verhalten dar (vgl. BGH NStZ 1984, 549; OLG Naumburg NJW 2001, 2034).

    Danach stellt jedoch das bloß inaktive Dabeisein oder Mitmarschieren weder eine psychische Beihilfe noch ein bestimmte Gewalttätigkeiten auf andere Weise unterstützendes Verhalten dar (vgl. BGH NStZ 1984, 549; OLG Naumburg NJW 2001, 2034; Fischer StGB 55. Aufl. § 125 Rdn. 13; Schäfer in MünchKomm StGB § 125 Rdn. 31; LK-von Bubnoff aaO § 125 Rdn. 9, 12 f., 17 ff.; Schönke/Schröder/Lenckner/Sternberg-Lieben aaO jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04  

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Als solche wurden im Einzelfall eine Verkehrsgefährdung (BGH VRS 13, 125) und eine psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch (OLG Naumburg NJW 2001, 2034) angesehen, bei denen es zum Tode bzw. zu erheblichen Körperverletzungen der Opfer kam.
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