Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach Abmahnung oder Warnung; zur Frage des treuwidrigen Bürgschaftsfalles
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaftsrecht - Treuwidrige Herbeiführung des Bürgschaftsfalls
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verwirkung eines Bürgschaftsanspruchs wegen Verursachung des wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Hauptschuldners durch den Gläubiger bei unberechtigter Kündigung eines Sanierungskredits
Verfahrensgang
- LG Stendal, 19.01.2000 - 24 O 326/99
- LG Stendal, 02.03.2001 - 24 O 326/99
- OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
- BGH, 09.12.2003 - XI ZR 254/02
- BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und …
Insofern wird auf die Ausführungen in dem Rechtsstreit: 2 U 42/01 Bezug genommen.Soweit die Klägerin vorträgt, die Beklagte habe die Ablichtung erst im vorliegenden Rechtsstreit erhalten, steht dem entgegen, dass die Ablichtung der Vertragsurkunde erstmals nicht von der Klägerin, sondern vom Geschäftsführer der Beklagten mit Schriftsatz vom 15.11.1999 in den Rechtsstreit: 2 U 42/01 eingeführt worden ist.
Aus dem Vortrag der Klägerin, einschließlich der von der Beklagten zitierten Passagen aus den Schriftsätzen vom 25.09.2001 und vom 27.07.2000 in dem Verfahren: 2 U 42/01, lässt sich lediglich die Auffassung der Sparkasse entnehmen, sie sei zu einer Valutierung durch Verrechnung berechtigt gewesen, nicht aber dass eine Verrechnung tatsächlich stattgefunden habe.
- BGH, 09.12.2003 - XI ZR 254/02 Die Zwangsvollstreckung aus dem Vorbehaltsurteil vom 8. Dezember 1999, dem Versäumnisurteil vom 19. Januar 2000 und dem Schlußurteil vom 2. März 2001 des Landgerichts Stendal - 24 O 326/99 - sowie aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Mai 2002 - 2 U 42/01 - wird einstweilen eingestellt, soweit die Klägerin gestützt auf die Urteile die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Beklagten betreibt.
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