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   OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10   

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https://dejure.org/2010,21590
OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10 (https://dejure.org/2010,21590)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.11.2010 - 5 W 1771/10 (https://dejure.org/2010,21590)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. November 2010 - 5 W 1771/10 (https://dejure.org/2010,21590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 42 Abs. 2, 406 ZPO
    Keine Besorgnis der Befangenheit eines med. Sachverständigen im Arzthaftungsprozess, wenn dieser in einem Universitätsklinikum tätig ist, dessen akad. Lehrkrankenhaus mit dem Krankenhaus, in dem die streitgegenständliche Behandlung stattgefunden hat, durch einen ...

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen: Ärztliche Tätigkeit für ein Universitätsklinikum als Ablehnungsgrund bei behaupteter Schädigung in einem anderen mit dem Universitätsklinikum verbundenen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 W 64/09
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Nicht erheblich ist auch, ob das Gericht selbst volles Vertrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen hat (zu allem BGH, Beschluss vom 21.02.2006, X ZR 103/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 mit zahlreichen Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 1 W 51/07

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen wegen seiner Funktion als Chefarzt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Unabhängig von der Klinikträgerschaft oder der Frage eines gemeinsamen Dienstherrn kann es die Besorgnis der Befangenheit auch rechtfertigen, wenn der Gutachter Arzt (oder sogar Chefarzt) eines akademischen Lehrkrankenhauses gerade derjenigen Universitätsklinik ist, in der die verfahrensgegenständliche, angeblich fehlerhafte Behandlung erfolgt ist oder das sogar selbst beklagt ist (OLG Stuttgart OLGR 2008, 618; OLG Naumburg a. a. O.).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2005 - 5 W 1834/05

    Ablehnung eines Gutachters in Arzthaftungsprozess wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei mit einer plausiblen und gedanklich nachvollziehbaren Erklärung (OLG Naumburg a. a. O.) Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001, OLGR 2001, 365; Senat, Beschluss vom 29.09.2005, 5 W 1834/05; OLG Naumburg a. a. O.).
  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Nicht erheblich ist auch, ob das Gericht selbst volles Vertrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen hat (zu allem BGH, Beschluss vom 21.02.2006, X ZR 103/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 mit zahlreichen Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2007 - 1 W 60/07

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Die Befürchtung, allein wegen der gemeinsamen Trägerschaft in Gestalt der Beklagten zu 1) sähen sich die Gutachter gleichwohl zu einer besonderen, dem Neutralitätsgebot widersprechenden Rücksichtnahme veranlasst, erscheint allzu weit hergeholt (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2007, OLGR 2008, 617, zur Unbegründetheit der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen ärztlicher Tätigkeit für ein akademisches Lehrkrankenhaus bei behaupteter Schädigung in einem anderen Lehrkrankenhaus derselben Universität).
  • OLG München, 16.09.2010 - 1 W 2046/10

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess an einen begründeten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Fachliche Mängel der Begutachtung rechtfertigen grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH NJW 05, 1869, 1870; Senat, Beschluss vom 18.02.2009, 5 W 185/09; OLG München, Beschluss vom 16.09.2010, 1 W 2046/10).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Eine Überschreitung des dem Sachverständigen erteilten Auftrages kann zwar im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, nämlich wenn der Sachverständige dadurch den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, 135).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Fachliche Mängel der Begutachtung rechtfertigen grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH NJW 05, 1869, 1870; Senat, Beschluss vom 18.02.2009, 5 W 185/09; OLG München, Beschluss vom 16.09.2010, 1 W 2046/10).
  • OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00

    Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei mit einer plausiblen und gedanklich nachvollziehbaren Erklärung (OLG Naumburg a. a. O.) Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001, OLGR 2001, 365; Senat, Beschluss vom 29.09.2005, 5 W 1834/05; OLG Naumburg a. a. O.).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (vgl. OLG Nürnberg, ArztR 2011, 218; Senat, Beschluss vom 18.03.2008 - 32 W 5/08 OLG Hamm; OLG Nürnberg, MDR 2006, 469; OLG München, MDR 2002, 291).

    Ferner begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen, dass dieser selbst als Arzt in einem - rechtlich selbständigen - Universitätsklinikum tätig ist, sofern ein akademisches Lehrkrankenhaus der betreffenden Universität mit dem Krankenhaus, in dem die streitgegenständliche Behandlung stattgefunden hat, durch einen gemeinsamen Klinikträger verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg, ArztR 2011, 218).

  • OLG Schleswig, 30.06.2014 - 16 W 81/14
    Gerade im Arzthaftungsprozess, wo es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens oftmals auf Nuancen ankommen kann, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder eine verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (so zu Recht OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. November 2010, 5 W 1771/10, Rn. 11 bei juris), ist das Gericht auf die Verlässlichkeit der sachverständigen Beurteilung angewiesen.
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