Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1995, 952



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05  

    Versicherungsrecht - Für Versicherungsnehmer mitteilungspflichtige Umstände

    Zur Begründung der Auffassung, die Kenntnis des Versicherungsnehmers gehöre als subjektives Element zur Schuldseite, für die generell die Beweislastverteilung des § 7 (V) AKB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG gelte, wird darauf hingewiesen, dass nur so entsprechende Obliegenheitsverletzungen wirkungsvoll unterbunden werden könnten (OLG Oldenburg VersR 1995, 952, 953; ähnlich OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1496, 1497; offen gelassen von OLG Düsseldorf VersR 2001, 1019 f.; im Ergebnis ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rdn. 125).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08  

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Den Verstoß gegen den objektiven und subjektiven Tatbestand der Strafvorschrift darzulegen und zu beweisen - insbesondere auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten von dem Entstehen eines nicht nur ganz unerheblichen Schadens an fremden Rechtsgütern -, obliegt dabei dem Versicherer (OLG Saarbrücken zfs 2001, 69, 70; OLG Hamm aaO; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl § 7 AKB Rdn. 19; der von Knappmann (aaO) als (mögliche) Gegenansicht angeführten Entscheidung des OLG Oldenburg VersR 1995, 952 f. ist der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389 unter II 1 entgegengetreten.).
  • LG Köln, 25.02.2002 - 24 O 137/01  
    Die Kenntnis des Versicherungsnehmers gehört als subjektives Element zur Schuldseite, für das generell die Beweislastverteilung des § 7 Abs. 5 AKB gilt, so daß der Versicherungsnehmer generell nachweisen muß, daß ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 952).
  • LG Köln, 30.07.2003 - 20 O 131/03  

    Ausrede vom "dritten Mann" zieht vor Gericht nicht

    In diesem Zusammenhang teilt die Kammer im Übrigen auch die Auffassung des OLG Oldenburg (VersR 1995, 952), dass den Kläger die Beweislast für die Nichtkenntnis des Fahrers trifft; dieser hat er mit seinem Vortrag im Prozess nicht genügt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht