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OLG Oldenburg, 10.06.1982 - 2 Ws 204/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 53 StPO ; § 53a StPO
Aussageverweigerungsrecht; Zufällig erlangtes Wissen; Arzt-Patientenverhältnis; Mitteilung eines Dritten; Vernehmung von Hilfspersonen; Umgehung des Vertrauensschutzes; Mitglieder einer Krankenhausverwaltung; Ärztliche Gehilfen; Verwaltungsdirektor eines Krankenhauses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussageverweigerungsrecht; Zufällig erlangtes Wissen; Arzt-Patientenverhältnis; Mitteilung eines Dritten; Vernehmung von Hilfspersonen; Umgehung des Vertrauensschutzes; Mitglieder einer Krankenhausverwaltung; Ärztliche Gehilfen; Verwaltungsdirektor eines Krankenhauses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2615
- NStZ 1983, 39
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09
Krankenschwester; Zeugnisverweigerungsrecht; Bekanntwerden; Bitte um Information …
Die von dem Gehilfen bei seiner Tätigkeit erlangte Kenntnis beruht auf der ärztlichen Behandlung (OLG Oldenburg NJW 1982, 2615). - OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
Sicherungsabtretung bzgl. der Erlöse für Kurleistungen i.R.d. Vertretungsmacht …
Der rechtsgeschäftlich für eine Klinikeinrichtung handelnde nichtärztliche Leiter ist jedoch als Gehilfe des Arztes i.S.d. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB anzusehen und unterliegt deshalb ebenso wie dieser der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (vgl. OLG Oldenburg NJW 1982, 2615, [OLG Oldenburg 10.06.1982 - 2 Ws 204/82] betreffend den nicht ärztlichen Verwaltungsdirektor eines Krankenhauses als Gehilfen des Arztes im Sinne von § 53 StPO und damit zeugnisverweigerungsberechtigt).