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   OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 12 WF 97/95   

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https://dejure.org/1995,4562
OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 12 WF 97/95 (https://dejure.org/1995,4562)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.1995 - 12 WF 97/95 (https://dejure.org/1995,4562)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 12 WF 97/95 (https://dejure.org/1995,4562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1666 BGB; § 1969 BGB; § 621 Abs. 2 ZPO; § 36 FGG; § 64 Abs. 3 S. 2 FGG
    Zuständigkeit des Familiengerichts am Aufenthaltsort eines Minderjährigen für einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge; Bestimmung des Wohnsitzes eines minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Familiengerichts am Aufenthaltsort eines Minderjährigen für einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge; Bestimmung des Wohnsitzes eines minderjährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1030
  • FamRZ 1996, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.12.1985 - 15 W 410/85

    Zuständigkeit von Familien- und Vormundschaftsgericht; Abgrenzung; Sorgerecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 12 WF 97/95
    Damit wird deutlich, daß die Nachwirkungen der Ehe auf die elterliche Sorge durch den Tod eines Elternteils beendet werden (so überzeugend OLG Hamm, FamRZ 1986, 479 f.; vgl. auch Münchener Kommentar/Hinz, 3. Aufl., § 1696 BGB Anm. Rn.14).
  • BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88

    Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 12 WF 97/95
    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß die Mutter für ihren Sohn M. einen Wohnsitz am Sitz des Jungen-Internats im St.G.-Stift begründet hat (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1989, 262 f.).
  • KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07

    Örtlich zuständiges Gericht in einer Sorgerechtsangelegenheit: Wohnsitz des

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Wohnsitz des Kindes abweichend von § 11 Satz 1, 1. Halbsatz BGB dann nicht am Wohnsitz des personensorgeberechtigten Elternteiles befindet, wenn dieser den Kindeswohnsitz nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 BGB an einen anderen Ort verlegt hat (KG, KGR 1999, 131 [131]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; OLG Köln, FamRZ 1996, 859 [860]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]; OLG Zweibrücken, DAVorm 1983, 861 [862]), was auch stillschweigend erfolgen kann (KG, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

    So wird selbst bei längeren, ununterbrochenen Internatsaufenthalten ein Trennungswille verneint (OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]).

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