Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 121 Abs. 2 ZPO; § 249 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe; Beiordnung; vereinfachtes Unterhaltsverfahren

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    FamFG § 249 ff, ZPO § 121 Abs. 2
    Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung, Unterhaltsverfahren, vereinfachtes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfahrenskostenhilfe im vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Rechtsanwaltsbeiordnung für den Antragsgegner für Einwendungen gegen den Festsetzungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Unterhaltsschuldner im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ohne Anwalt geht es nicht

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Beiordung eines Anwalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Einwand nicht ausreichender Leistungsfähigkeit gegenüber Kindesunterhaltsforderung im vereinfachten Verfahren ist Gegner Anwalt beizuordnen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Oldenburg vom 14.12.2010, Az.: 13 WF 154/10 (Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im vereinfachten Verfahren)" von RiOLG Dr. Regina Bömelburg, original erschienen in: FamRB 2011, 115.

Verfahrensgang

  • AG Papenburg, 24.06.2010 - 3 FH 14/09
  • OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2011, 586



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 WF 100/11  

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Unterhaltsverpflichteten im vereinfachten

    Dies bedarf gegebenenfalls einer umfassenden rechtlichen Beratung, die nur durch einen Rechtsanwalt, nicht aber durch die Rechtsantragsstelle gewährleistet werden kann (in diesem Sinne auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2010, Az. 13 WF 154/10, NJW-RR 2011, 586).
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