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   OLG Oldenburg, 15.10.2007 - 5 AR 36/07   

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https://dejure.org/2007,8019
OLG Oldenburg, 15.10.2007 - 5 AR 36/07 (https://dejure.org/2007,8019)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.10.2007 - 5 AR 36/07 (https://dejure.org/2007,8019)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 5 AR 36/07 (https://dejure.org/2007,8019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Maßnahmen bei Kindswohlgefährdung vor Geburt des betroffenen Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 621a Abs. 1 ZPO; § 5 FGG; § 36 FGG; § 36a FGG; § 43 FGG; § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVG
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Familiengerichts für Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls bei einem noch nicht geborenen Kind; Gerichtliche Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht im Falle einer rechtskräftigen Erklärung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Familiengerichts für Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls bei einem noch nicht geborenen Kind; Gerichtliche Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht im Falle einer rechtskräftigen Erklärung der ...

  • Judicialis

    FGG § 36a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 36a
    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts in Angelegenheiten eines ungeborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Osnabrück - 12 F 325/05
  • OLG Oldenburg, 15.10.2007 - 5 AR 36/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 426
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.2007 - 5 AR 36/07
    Erforderlich ist aber zumindest, dass die Entscheidung allen Verfahrensbeteiligten bekannt gemacht worden ist, gerichtsinterne Verfügungen und Vermerke reichen hingegen nicht aus (BGH NJW-RR 1995, S. 641; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 24, 25 a.E.; Thomas/Putzo-Hüßtege, a.a.O., § 36 Rdnr. 23).
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