Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.11.2001 - 8 U 176/01   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer im Vorprozeß

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 709, BGB § 426
    Prozessführungsbefugnis des Gesellschafters einer GbR, Gesamtschuldnerische Haftung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer im Vorprozeß

mehr
  • IWW
  • jurawelt.com

    Prozessführungsbefugnis eines GbR-Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis des Gesellschafters einer GbR, Gesamtschuldnerische Haftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Prozessführungsbefugnis des Gesellschafters einer GbR, Gesamtschuldnerische Haftung.

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Architekten und einem Bauunternehmer (IBR 2002, 152)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn Architekt 30 Jahre haftet, wie lange kann er Regreß beim Bauunternehmer nehmen ?

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigung zur Einklagung einer Gesellschaftsforderung nur durch einen GbR-Gesellschafter bei gesellschaftswidriger Verweigerung der Einziehung durch anderen Gesellschafter

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück, 05.07.2001 - 4 O 588/01
  • OLG Oldenburg, 15.11.2001 - 8 U 176/01

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2002, 1866
  • IBR 2002, 152



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07  

    Unerlaubte Handlung: Haftung für gentechnisch veränderten Mais

    Diese engen Voraussetzungen gelten auch in der Liquidationsphase einer Gesellschaft (OLG Oldenburg, NZG 2002, 1056).
  • OLG Koblenz, 19.03.2004 - 8 U 397/03  

    Bauvertrag - Haftungsquote Bauunternehmer/bauüberwachender Architekt

    Die Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2002, 1866 betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil dort eine gesamtschuldnerische Verpflichtung nicht bestand.
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