Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • verkehrslexikon.de

    Zum fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein-Erwerb nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist

  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit tschechischem Studentenführerschein - Scheinwohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter bewusster Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in einem Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt auch vor, wenn missbräuchlicher Führerscheinerwerb im Ausland nicht während Sperrfrist erfolgt ist

Verfahrensgang

  • LG Aurich, 01.11.2010 - 12 Ns 102/10
  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 207 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11  

    Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12  

    Anerkennung einer vor dem 19. Januar 2009 erteilten EU-Fahrerlaubnis im

    Hierzu beruft sich das Amtsgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 16.03.2011 (Aktenzeichen 1 Ss 32/11).
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11  

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer aaO., § 28 FeV, Rn. 39).
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