Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Glücksspielwerbung: Aufforderung zum Erwerb eines Mehrwochenlottoscheins als Aufforderungswerbung; Verbot der Lottowerbung im Internet
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
GlüStV § 6 Abs. 1, GlüStV § 5 Abs. 3, UWG § 4 Nr 11, UWG § 2 Abs. 1 Nr 3
Werbeverbot, Glücksspiel, Lotto - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Glücksspielwerbung: Aufforderung zum Erwerb eines Mehrwochenlottoscheins als Aufforderungswerbung; Verbot der Lottowerbung im Internet
- damm-legal.de
Im Internet darf nicht für Lotto geworben werden
- kanzlei.biz
Aufforderungswerbung für Mehrwochenschein vor Beginn der Urlaubszeit unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Glücksspiel: Verbotene Aufforderungswerbung; Verbot von Internetwerbung für Lotto
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Werbeverbot; Glücksspiel; Lotto
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 3 GlüStV
"Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen” ist verbotene Glücksspielwerbung - wkdis.de (Pressemitteilung)
Lotto-Werbung im Internet verboten
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
OLG Oldenburg verbietet Lotto-Werbung im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Internet: Lotto-Werbung verboten
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Verbot von Lotto-Werbung im Internet
- hoeller.info (Zusammenfassung)
Verbot der Internetwerbung der niedersächsischen Lottogesellschaft
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 30.07.2008 - 5 O 1999/08
- OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2009, 67
- MMR 2008, 778 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei …
Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).
Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).
Die Rechtsansicht des Landgerichts, der Werbebegriff in § 5 Abs. 3 GlüStV sei einschränkend dahin auszulegen, das ein Internetauftritt mit überwiegend informativem Charakter davon nicht erfasst sei, findet deshalb weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes eine Stütze (so auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 68).
- KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei …
Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).
Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).
- BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08
Spiel mit
Damit handelt es sich um eine gemäß § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung mit Aufforderungscharakter (vgl. auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 68).
- OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09
Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft …
Das Internetwerbeverbot lässt sich auch nicht auf Banner-Werbung und ähnliche Werbung auf Drittseiten beschränken (…vgl. KG, a.a.O., Juris-Rn 99; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, juris-Rn 26 ff.).54 Gemeinschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Erwägungen zwingen nicht dazu, Ausnahmen von dem in § 5 III GlüStV normierten Werbeverbot im Internet vorzusehen (…vgl. KG, a.a.O., Juris-Rn 100; s.a. OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, juris-Rn 34 ff.).
- OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09
Lotto-Werbung auf Linienbussen untersagt
Die Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 des Glücksspielstaatsvertrags, der in Hamburg am 19.12.2007 in Kraft getreten ist (HmbGVBl. 2007, 441), sind dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG ), denn sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht und setzen zu diesem Zweck der Werbung von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (BGH GRUR 2011, 440, 442, Tz. 18 - Spiel mit; KG GRUR-RR 2010, 22, 26; OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.). - KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung
Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69). - OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08
Zur Zulässigkeit von Glücksspielwerbung
Der Einwand der Prozessgegners, der Anspruchsteller handele in vergleichbarer Weise wettbewerbswidrig, ist dann unbeachtlich, wenn durch den Wettbewerbsverstoß nicht lediglich Interessen des einzelnen Mitbewerbers, sondern auch der Allgemeinheit berührt werden (Kammergericht, GRUR 2002, 93; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67). - OLG Hamm, 29.04.2010 - 4 U 198/09
Grenzen der Werbung für die Teilnahme an einem von einem öffentlich-rechtlichen …
Sie dient dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glückspielsucht und setzt zu diesem Zweck den Werbeauftritten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen ganz im Sinne der Entscheidung "Staatliches Sportwettenmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311 -Jackpot-Werbung; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 -Mehrwochenschein vor Urlaub; KG, GRUR-RR 2010, 22 -Jackpot). - OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08
Unzulässigkeit des Angebots zur Teilnahme an sog. Win-Fonds
Hiermit verschafft sie dem Kunden die Möglichkeit zur Teilnahme an Lottoausspielungen und anderen Gewinnspielen Ob dies durch eine Beteiligung an sogenannten "Win-Fonds" oder unmittelbar durch Teilnahme an den entsprechenden Glücksspielen erfolgt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da ungeachtet der rechtlichen Konstruktion im Endeffekt in wirtschaftlicher Hinsicht kein Unterschied besteht; in beiden Fällen wird dem Kunden letztlich die Teilnahme an einem Glücksspiel angeboten, das ihm die Chance bietet, mehr als das eingesetzte Geld zu gewinnen, im Regelfall jedoch zum Verlust des Einsatzes führt (vgl. dazu auch OLG Oldenburg. GRUR-RR 2009, 67). - LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis von Verbänden; Unterlassungsanspruch gegen eine …
Allenfalls die systematische Duldung oder gar Förderung rechtswidrigen Verhaltens seiner Mitglieder führt dazu, dem Verband selbst ein rechtswidriges, gar treuwidriges oder unverhältnismäßiges Verhalten anzulasten (BGH GRUR 1971, 582 ff.; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 ff.). - LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen …
- OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
- LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09
Glücksspielverbot: Bewerbung einer Sonderauslosung und Information über die …
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