Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
BGB § 1579 Nr. 2, BGB § 1579 Nr. 7
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs, Ausbrechen aus intakter Ehe, verfestigter Lebensgemeinschaft - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1579
Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches durch "einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die verfestigte Lebensgemeinschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eine "verfestigte Lebensgemeinschaft"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfestigte Lebensgemeinschaft bereits nach Ablauf des Trennungsjahres?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ausbrechen aus einer intakter Ehe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Ausbrechen aus intakter Ehe
- beck-blog (Kurzinformation)
Nach einem Jahr verfestigt
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2450
Für Blogger: