Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1579
    Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches durch "einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfestigte Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine "verfestigte Lebensgemeinschaft"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bereits nach Ablauf des Trennungsjahres?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ausbrechen aus einer intakter Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Ausbrechen aus intakter Ehe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach einem Jahr verfestigt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2450
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