Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • verkehrslexikon.de

    Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a.F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 1. Januar 2009 eingetreten ist

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVGEG § 1 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast in Übergangsfällen nach dem VVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht - VVG oder VVG a.F. anwendbar? Wen trifft die Beweislast?

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gefahrerhöhung durch nicht entleerte Leitungen

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