Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- verkehrslexikon.de
Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a.F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 1. Januar 2009 eingetreten ist
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVGEG § 1 Abs. 2
Darlegungs- und Beweislast in Übergangsfällen nach dem VVG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht - VVG oder VVG a.F. anwendbar? Wen trifft die Beweislast?
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Gefahrerhöhung durch nicht entleerte Leitungen
