Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Architektenvertrag: Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung; Beiziehung der Bauakten von Amts wegen
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
HOAI § 8, BGB § 649 Satz 2, ZPO § 273 Abs. 2.
Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Beiziehung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Architektenvertrag: Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung; Beiziehung der Bauakten von Amts wegen
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauprozeß - Prüfung der Architektenschlußrechnung - Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers - Beiziehung der Bauakten gegen den Willen einer Partei
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsrecht - Genehmigungsplanung nicht zu sehr verschleppen
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2003, 40
- BauR 2002, 502
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12
Architekten & Ingenieure - Kündigung aus wichtigem Grund erst nach Abmahnung!
Im Einzelnen geht es darum, dass der Umbau nicht recht vorangekommen sein soll (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, NZBau 2003, 40), dass nicht der Kläger, sondern eine überforderte Mitarbeiterin tätig war und dass, was aber bisher keine hinreichende tatsächliche Substanz hat, die Baukosten immer mehr gestiegen seien. - OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
Architekten & Ingenieure - Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?
Da zudem aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen, ist die Auslegung einer "Kündigung" des Werkvertrags als Erklärung eines Rücktritts nach § 636 BGB durchaus möglich (BGH NJW 2001, 2024, 2025; vgl. auch OLG Oldenburg BauR 2002, 502).
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