Rechtsprechung
| OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer Urteilsverfügung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 707 ZPO, § 719 ZPO, § 937 ZPO, § 942 ZPO
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer Urteilsverfügung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahmsweise zu erfolgende Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer mit Urteil ergangenen einstweiligen Verfügung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungseinstellung bei einstweiliger Verfügung?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungseinstellung bei einstweiliger Verfügung?
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Vollstreckungseinstellung bei einstweiliger Verfügung?" von der Redaktion, original erschienen in: PA 2008, 70.
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 25.10.2007 - 2 O 111/07
- OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des …
Das OLG Rostock hat in seiner Entscheidung vom 08.11.2007 (OLGR Rostock 2008, 211, Rn 9) einen Zeitraum von maximal vier Wochen nicht als ausreichend zur Selbstwiderlegung angesehen (bei dem dort zugrunde liegenden Fall ging es nach Antragserweiterung auch um eine Besitzeinräumung).
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