Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde der Polizei nach Freilassung des Betroffenen; Gefahrenprognose bei Vorliegen eines Regelfalles; Unverzüglichkeit der Vorführung vor dem Richter bei Massendemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 55 Abs 1 Nr 2 Buchst a SOG MV, § 55 Abs 1 Nr 2 Buchst b SOG MV, § 55 Abs 1 Nr 2 Buchst c SOG MV, § 56 SOG MV, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 2 S 2 GG, § 20 FGG, § 7 FrhEntzG
    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde der Polizei nach Freilassung des Betroffenen; Gefahrenprognose bei Vorliegen eines Regelfalles; Unverzüglichkeit der Vorführung vor dem Richter bei Massendemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer gewalttätigen Demonstration sowie der amtsrichterlichen Anordnung der Fortdauer der Ingewahrsamnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Rostock, 03.06.2007 - 2 T 184/07
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 173
  • NJ 2007, 468



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08  

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" i.S. des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161; OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

    Zur Erstellung einer derartigen Akte bis zur Einschaltung des Richters muss der Polizei eine gewisse Zeit zugestanden werden; tagsüber reicht eine Zeit von zwei bis drei Stunden im Allgemeinen aus (OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

  • OLG Rostock, 07.08.2007 - 3 W 108/07  

    Freiheitsentziehung: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung bei Aufhebung der

    Eine isolierte Kostenbeschwerde sieht § 7 FEVG jedoch nicht vor (BGHZ 131, 185; Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 3 W 79/07, S. 10; Marschner/Volkert, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., F zu § 7 FEVG, Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2009 - 11 Wx 34/09  

    Freiheitsentziehung im Ausländerrecht: Ablehnung eines Antrags auf

    Dieses Fehlen der Wiederholungsgefahr unterscheidet den Streitfall auch von den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen - in anderen Fallkonstellationen - auf landesrechtlicher Grundlage ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Behörde anerkannt worden ist (OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2007, 3 W 79/07 und OLG München, Beschluss vom 02. Februar 2006, 34 Wx 158/05; jeweils zitiert nach juris).
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