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   OLG Rostock, 20.04.1999 - 8 UF 57/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10087
OLG Rostock, 20.04.1999 - 8 UF 57/99 (https://dejure.org/1999,10087)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.1999 - 8 UF 57/99 (https://dejure.org/1999,10087)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 1999 - 8 UF 57/99 (https://dejure.org/1999,10087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1599
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.1999 - 8 UF 57/99
    Dieses Verständnis vom Verhältnis der Alleinsorge zur gemeinsamen Sorge - es sind zwei rechtlich gleichwertige Sorgerechtsformen - entspricht nicht der historischen Entscheidung des BVerfG (FamRZ 1982, 1179 = NJW 1983, 101) v. 3.11.1982 und den dort genannten Kriterien für das gemeinsame Sorgerecht.
  • OLG Hamm, 31.05.2016 - 6 WF 259/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren hier: Abänderung

    Dieses im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes stärker verankerte Elternbestimmungsrecht muss sich auf die Anwendung des § 1696 BGB auswirken, mit der Folge, dass auch ein elterlicher Konsens zugunsten einer Änderung einer nach § 1671 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB getroffenen (Erst-)Entscheidung nicht unbeachtlich sein kann (so auch OLG Dresden FamRZ 2002, 632; OLG Rostock FamRZ 1999, 1599; Staudinger- Coester, BGB, 2014, § 1696 Rdnr. 71; Palandt- Diedrichsen, BGB, 75. Aufl., § 1696 Rdnr. 8).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 UF 14/11

    Sorgerechtsregelung: Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht nach

    Aber auch der vorliegende Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen, denn nach der in 1. Instanz gegebenen Situation war das Familiengericht grundsätzlich ohne Richtigkeitskontrolle, Auswahlermessen oder Prüfung der Motive der Eltern an deren übereinstimmenden Willen gebunden; es war lediglich die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB zu erwägen (zum Ganzen s. OLG Rostock FamRZ 1999, 1599; Palandt, BGB 70. Aufl. § 1671 Rn. 11), wofür aber in vorliegendem Fall offensichtlich keine Anhaltspunkte bestanden.
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2011 - 6 WF 11/11

    Zurückverweisung eines Sorgerechtsverfahrens nach Widerruf der Zustimmung eines

    Aber auch der vorliegende Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen, denn nach der in 1. Instanz gegebenen Situation war das Familiengericht grundsätzlich ohne Richtigkeitskontrolle, Auswahlermessen oder Prüfung der Motive der Eltern an deren übereinstimmenden Willen gebunden; es war lediglich die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB zu erwägen (zum Ganzen s. OLG Rostock FamRZ 1999, 1599; Palandt, BGB 70. Aufl. § 1671 Rn. 11), wofür aber in vorliegendem Fall offensichtlich keine Anhaltspunkte bestanden.
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