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   OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3176
OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01 (https://dejure.org/2006,3176)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2006 - 11 UF 57/01 (https://dejure.org/2006,3176)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2006 - 11 UF 57/01 (https://dejure.org/2006,3176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur psychologischen Begutachtung des Kindes bei Verweigerung der Sorgeberechtigten und Kindeswohlgefährdung; Recht und Pflicht der Eltern zum Umgang mit dem Kind; Aufklärung des von der Kindesmutter behaupteten sexuellen Missbrauchs ...

  • Judicialis

    BGB § 1626 Abs. 2; ; BGB § 1626 Abs. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 2; ; BGB § 1779; ; BGB § 1791b; ; BGB § 1909 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1916; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrechtsverfahren - Durchsetzung einer Begutachtung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Umgangsrecht eines Vaters - Begutachtung des Kindes muss notfalls mit Gewalt gegen die Mutter durchgesetzt werden

  • efkir.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    §§ 1666, 1684 II, 1909, 1915, 1916 BGB; § 12 FGG
    Entzug eines Teilbereichs der elterlichen Sorge bei verweigerter Zustimmung zur Begutachtung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 231
  • FamRZ 2006, 1623
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01
    Die Ermächtigung zur Gewaltanwendung, die nur das letzte Mittel zur Durchsetzung der Herausgabepflicht sein kann, beruht darauf, dass der Senat auf Grund des bisherigen Verhaltens der Kindesmutter (Wohnortwechsel nach S... und nach B... ohne Bekanntgabe der Anschriften, Nichtförderung von Freundschaften und Kontakten des Kindes, Schulwechsel des Kindes, Fixierung des Kindes nur auf ihre Person und damit evtl. verbundene soziale Isolation des Kindes, Anpassung des Kindes an die Wünsche der Mutter) eine Verweigerung nicht ausschließen kann und hierin eine Gefährdung für das Kindeswohl sieht (vgl. auch BVerfG FamRZ 2006, 539).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01
    Die Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter und damit eine notwendige - ggf. mehrfache - kurzzeitige Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt zum Zwecke der Begutachtung ist erforderlich, da nur auf diese Weise eine tatsächliche Entscheidungsgrundlage für die Umgangsregelung geschaffen werden kann (vgl. auch BayOblG FamRZ 1995, 501).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01
    Die Ersetzung der Zustimmung zur Begutachtung mittels eines teilweisen Sorgerechtsentzugs hält der Senat auch erstmals in dem Rechtsmittelverfahren für zulässig, da es letztlich um die Sicherung eines weitestgehend effektiven Rechtsschutzes für alle Beteiligten geht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 BvR 1895/03).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01
    Das vom Senat eingeholte Gutachten sowie die persönlichen Anhörungen der Parteien selbst ergeben schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der erheblichen Beeinflussung des Kindes durch die Mutter derzeit die Unterhaltung eines normalen Verhältnisses zum Vater und damit ein geregelter Umgang nicht möglich erscheint (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 521).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu

    Deshalb kann das Kindeswohl gefährdet sein, wenn Umgang nicht stattfindet, ohne dass hierfür sachliche Gründe vorliegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, a.a.O., OLG Rostock, FamRZ 2006, 1623 ff.; OLG Frankfurt, FF 2000, 176 f).

    Die weiter angeordneten Maßnahmen (vgl. dazu auch OLG Rostock, FamRZ 2006, 1623 ff.) dienen der Durchführung der psychologischen Begutachtung und sind nicht zu beanstanden.

  • OLG Bremen, 10.02.2014 - 4 UF 7/14

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Durchführung einer Haaranalyse bei

    Lediglich, wenn absehbar ist, dass der betroffene Elternteil trotz Ersetzung seiner Zustimmung durch das Gericht bei einer Begutachtung tatsächlich nicht mitwirken wird, etwa indem er das Kind nicht zum Sachverständigen bringt, ist statt einer Ersetzung der Zustimmung gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB eine Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Entscheidung über die Begutachtung sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB und eine entsprechende Pflegerbestellung erforderlich (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2011, 1873; 2006, 1623 ; Prütting/Helms/Hammer, aaO.).
  • OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16

    Elterliche Sorge: Durchführung eines selbstständigen Sorgerechtsverfahrens bei

    Eine Behandlung in dem ersteren Sinne erfolgte zwar in der Vergangenheit, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit dem Erfordernis der Einleitung eines gesonderten Sorgerechtsverfahrens stattfand (vgl. etwa OLG Rostock FamRZ 2006, 1623 und FamRZ 2011, 1873, im letzteren Falle m. w. N. aus der Zeit vor Geltung des FamFG), wobei auch eine solche Zwischenentscheidung wegen des gravierenden Eingriffs in das elterliche Sorgerecht entgegen dem nur auf Endentscheidungen Bezug nehmenden Wortlaut des § 58 Abs. 1 FamFG als anfechtbar angesehen wurde.
  • VG Aachen, 11.01.2008 - 6 K 901/07

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens eines Kindes vom Namen des Vaters

    vgl. dazu etwa Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport (NJW-RR) 2007, 796 = juris; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 20. April 2006 - 11 UF 57/01 -, NJW 2007, 231 = juris.
  • KG, 17.05.2019 - 18 UF 32/19

    Bestellung von Ergänzungspfleger bei Verfahrensverzögerung durch

    Es ist jedoch möglich, dem sorgebrechtigten Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 1666 BGB zu entziehen (vgl. OLG Rostock OLG Report 2007, 235 ff ; OLG Rostock, Beschluss v. 30.06.2011, 10 UF 126/11, Rn. 10; Staudinger/Bienwald, BGB, 2017, § 1909, Rn. 43).
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