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   OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02   

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https://dejure.org/2003,12832
OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02 (https://dejure.org/2003,12832)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.07.2003 - 10 UF 98/02 (https://dejure.org/2003,12832)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 10 UF 98/02 (https://dejure.org/2003,12832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind; Gerichtliche Festsetzung eines Umgangs im 14-Tage-Rhythmus mit jeweils einer Übernachtung beim Vater; Bestellung eines Ergänzungspflegers wegen der Beeinflussung eines Kindes gegenüber den jeweils anderen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1684 Abs. 2 § 1666 Abs. 1 § 1909
    Wiederanbahnung von Umgangskontakten; Einrichtung einer Umgangspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Deshalb besteht vorliegend eine Zuständigkeit auch zum Entzug des Sorgerechts für den Teilbereich Umgang gemäß § 1666 BGB und zur Installation einer Umgangspflegschaft gem. § 1909 BGB (im Ergebnis ebenso OLG Rostock FamRZ 2004, 54).
  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Nach Überzeugung des Senats ist es daher zum Wohle des Kindes notwendig, der Anregung des Jugendamts und der Verfahrenspflegerin zu folgen und der Kindesmutter hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind das Sorgerecht zu entziehen (§ 1671 Abs. 3 i.V.m. § 1666 Abs. 1 BGB ) und diesen Teilbereich der elterlichen Sorge auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger zu übertragen (§ 1909 BGB ; vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 443 ff.; OLG Rostock, FamRZ 2004, 54 f.).
  • OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05

    Zulassung eines Beistandes als wissenschaftlicher Berater in einer nicht

    Er sammelt einschlägige Gerichtsentscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 54; Kammergericht FamRZ 2003, 1955; AG Potsdam, FamRZ 2001, 1619), was ebenfalls ein Indiz dafür ist, dass er beabsichtigt, auch in Zukunft die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig vor Gericht zu betreiben.
  • OLG Köln, 08.12.2016 - 25 UF 109/16

    Zulässigkeit der Anordnung begleiteten Umgangs in Polen

    Die Anordnung begleiteten Umgangs ist hier im Übrigen deshalb erforderlich, da die seit rund anderthalb Jahren unterbrochenen Umgangskontakte wieder angebahnt werden sollen und der inzwischen rund viereinhalb Jahre alte Q seinen Vater seit dem 3. Lebensjahr nicht mehr gesehen hat (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 25.07.2003 - 10 UF 98/02 - FamRZ 2004, 54, juris LS 1 und Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 4 UF 159/13

    Voraussetzungen der Umgangspflegschaft

    Die Anordnung einer Umgangspflegschaft kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn länger unterbrochene Umgangskontakte wieder angebahnt werden sollen (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2004, 54).
  • OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04

    Rechtliche Beratung der Mitglieder eines Vereins durch einen Beistand im Rahmen

    Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]).
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