Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • burhoff.de

    Tragung einer sog. elektronischen Fußfessel , Führungsaufsicht

  • openjur.de

    §§ 68b Abs. 3, 68b Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 453 Abs. 2 Satz 2, 463a Abs. 4 Satz 2 StPO
    "Elektronische Fußfessel"; Anordnungsvoraussetzungen; Gefahrenbegriff; Verhältnismäßigkeit

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 68b Abs 1 S 2 StGB, § 68b Abs 1 S 3 Nr 3 StGB, § 68b Abs 3 StGB, § 453 Abs 2 S 2 StPO, § 463a Abs 4 S 2 StPO
    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht: Rechtswidrigkeitsprüfung für die Anordnung einer elektronischen Fußfessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anordnung zur Tragung einer sog. "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elektronische Fußfessel: Nicht nur für Sexualstraftäter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elektronische Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht nicht nur für Sexualstraftäter als erforderliches Mittel zulässig

Sonstiges

  • JURION Strafrecht Blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Elektronische Fußfessel - eine Zusammenstellung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2011, 521



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12  

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung des

    Zudem kann die Überwachung es den zuständigen Behörden im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte erleichtern, rechtzeitig einzuschreiten (u.a. Anschluss an OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff.).

    Zudem kann eine derartige Überwachung es den zuständigen Behörden erleichtern, im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte rechtzeitig einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403 S. 17 m.w.N.; vgl. auch OLG Rostock, NStZ 2011, 521 ff.).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12  

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    aa) Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs soll die elektronische Fußfessel neben der hiermit geschaffenen Kontrollmöglichkeit aufenthaltsbezogener Weisungen der Führungsaufsicht vor allem auch eine Unterstützung der für erforderlich gehaltenen Eigenkontrolle des Straftäters darstellen bzw. den Anreiz für den Betroffenen erhöhen, psychologisch vermittelte, nachhaltig wirkende Verhaltenskontrollen zu erlernen und zu verfestigen (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 17 f., S. 35 ff.; vgl. insoweit auch OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 -, veröffentlicht in NStZ 2011, 521).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12  

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    aa) Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs soll die elektronische Fußfessel neben der hiermit geschaffenen Kontrollmöglichkeit aufenthaltsbezogener Weisungen der Führungsaufsicht vor allem auch eine Unterstützung der für erforderlich gehaltenen Eigenkontrolle des Straftäters darstellen bzw. den Anreiz für den Betroffenen erhöhen, psychologisch vermittelte, nachhaltig wirkende Verhaltenskontrollen zu erlernen und zu verfestigen (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 17 f., S. 35 ff.; vgl. insoweit auch OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 -, veröffentlicht in NStZ 2011, 521).
  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11  

    Elektronische Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht

    Sie stellt eine unzulässige Verlagerung der Entscheidung auf eine andere Stelle nicht dar, sondern bezeichnet lediglich den Wirksamkeitsbeginn der Weisung durch Abheben auf den (hinlänglich bestimmbaren) Zeitpunkt des (inzwischen eingetretenen) Vorliegens der technischen Voraussetzungen (vgl. OLG Rostock, NStZ 2011, 521, 522 f. und Senat, Beschluss vom 27. Januar 2009 - Az.: 2 Ws 10/09 -).
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