Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person wegen Ankündigung einer Straftat; Verletzung des Gebots der unverzüglichen richterlichen Vorführung durch Transportverzögerung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person wegen Ankündigung einer Straftat; Verletzung des Gebots der unverzüglichen richterlichen Vorführung durch Transportverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Demonstranten beim G 8-Gipfel in Heiligendamm - unverzügliche richterliche Vorführung; Transportverzögerung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Rostock, 06.06.2007 - 8 T 8/07
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 322 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08  

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Bestimmte Verhaltensweisen indizieren dabei die die Freiheitsentziehung rechtfertigende Prognose (OLG Rostock vom 30.8.2007, 3 W 107/07 Rn. 29 zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11  

    Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem

    Ein Beurteilungsspielraum kommt der Polizei insoweit nicht zu; er lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass bei der Frage, ob eine Gefahr vorliegt, ein prognostisches Urteil zu fällen ist (vgl. BVerwGE 87, 23; 116, 347; OLG Rostock OLGR 2008, 115; Rachor in Lisken/Denninger, aaO K Rn. 152 m.w.N.).
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