Rechtsprechung
| OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person wegen Ankündigung einer Straftat; Verletzung des Gebots der unverzüglichen richterlichen Vorführung durch Transportverzögerung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person wegen Ankündigung einer Straftat; Verletzung des Gebots der unverzüglichen richterlichen Vorführung durch Transportverzögerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Demonstranten beim G 8-Gipfel in Heiligendamm - unverzügliche richterliche Vorführung; Transportverzögerung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 06.06.2007 - 8 T 8/07
- OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 322 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer …
Bestimmte Verhaltensweisen indizieren dabei die die Freiheitsentziehung rechtfertigende Prognose (OLG Rostock vom 30.8.2007, 3 W 107/07 Rn. 29 zitiert nach juris). - OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11
Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem …
Ein Beurteilungsspielraum kommt der Polizei insoweit nicht zu; er lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass bei der Frage, ob eine Gefahr vorliegt, ein prognostisches Urteil zu fällen ist (vgl. BVerwGE 87, 23; 116, 347; OLG Rostock OLGR 2008, 115;… Rachor in Lisken/Denninger, aaO K Rn. 152 m.w.N.).
