Rechtsprechung
| OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 161/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rws-verlag.de
Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung irrtümlicher Zahlungen auf das Abwicklungskonto eines insolventen Unternehmens
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irrtümliche Zahlungen auf Abwicklungskonto eines insolventen Unternehmens
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 812; InsO § 116
Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers - lto.de (Kurzinformation)
Endet ein Girovertrag durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Überweisungsempfänger und dessen Bank, kann ihm gegenüber nicht mehr über die Bank mit schuldtilgender Wirkung Geld überwiesen werden
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 11.10.2005 - 1 O 133/05
- OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 161/05
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2006, 1812
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06
Ausschluss des Kündigungs-/Rückrufsrechts beim Girovertrag
Daraus folgt jedoch entgegen der Ansicht der Revision und eines Teils der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg ZIP 2002, 1762 f.; OLG Rostock ZIP 2006, 1812, 1813) nicht, dass die Bank des Begünstigten nach Erlöschen des Girovertrages nicht mehr als dessen Zahlstelle fungieren kann.Das schließt es aber zum einen nicht aus, dass ein abstraktes Schuldversprechen bzw. -anerkenntnis gemäß §§ 780 f. BGB auch durch die Buchung auf einem nachvertraglich fortgeführten Konto nach allgemeinen Grundsätzen zustande kommen kann (siehe dazu Senatsurteil vom 15. November 2005 - XI ZR 265/04, WM 2006, 28, 30; a.A. OLG Nürnberg ZIP 2002, 1762, 1763; OLG Rostock ZIP 2006, 1812, 1813).
