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   OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07   

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https://dejure.org/2007,3378
OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07 (https://dejure.org/2007,3378)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.08.2007 - 9 WF 90/07 (https://dejure.org/2007,3378)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. August 2007 - 9 WF 90/07 (https://dejure.org/2007,3378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Entziehung durch einstweilige Anordnung bei Trennung des Kindes von seiner bisherigen Bezugsperson; Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Große Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gebots des mildesten Eingriffs bei einer Trennung des Kindes von seiner bisherigen Bezugsperson durch ein Eilverfahren; Entziehung der elterlichen Sorge aufgrund einer Gefährdungsmitteilung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sorgerecht (elterliches) - Eingriffe und Übermaßverbot

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sorgerecht (elterliches) - Eingriffe und Übermaßverbot

  • Judicialis

    BGB § 1666a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Maßnahme der Sorgerechtsentziehung und Anordnung der Vormundschaft im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Eingriffe in das elterliche Sorgerecht im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trennung des Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Eingriffe in das elterliche Sorgerecht im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1657
  • FamRZ 2008, 711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07
    Auch - und gerade - in Eilverfahren ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023; ferner: Gießler, vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 2. Aufl., Rz. 110, 998 m.w.N.).

    Bei der Neubefassung wird das Familiengericht zu beachten haben, dass Eingriffe in das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG geschützte Elternrecht in Ausübung des staatlichen Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur dann gerechtfertigt sind, wenn das Wohl des Kindes durch die Sorgerechtsausübung der Kindesmutter tatsächlich gefährdet wird, und eine Trennung des Jungen von seiner erziehungsberechtigten Mutter gegen deren Willen nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. hierzu: BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1022 f, m.w.N.).

    Soweit der Erlass seiner Entscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023).

  • BayObLG, 26.02.1998 - 1Z BR 198/97

    Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07
    Die Trennung des Kindes von dem sorgeberechtigten Elternteil darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann (BayObLG, FamRZ 1998, 1044, 1045, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08

    Zur Ermittlung der gebotenen Erkenntnisse im Amtsermittlungsverfahren im

    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; Senatsbeschlüsse vom 2. August 2007 - 9 WF 90/07, FamRZ 2008, 711, 712; 6. Februar 2006 - 9 UF 96/05 - und vom 22. Dezember 2005 - 9 UF 133/05 - Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
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