Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
- verkehrslexikon.de
Fehlende Anwendung des Anscheinsbeweises gegen Fußgänger bei unübersichtlicher Fahrbahn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unachtsames Überqueren einer Landstraße
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall mit Fußgänger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Unfall mit Motorrad - Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen des Fußgängers wiegt schwerer als Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers
- lto.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis der Unfallursächlichkeit bei Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger streitet nur bei übersichtlicher Straße gegen diesen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.07.2009 - 9 O 81/08
- OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 2525
- NZV 2010, 466
Wird zitiert von ...
- LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
Verkehrsunfall mit Fußgänger
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).Der Anscheinsbeweis kann vom darlegungs- und beweisbelasteten Fußgänger erschüttert werden, wenn er Umstände darlegt, die für eine atypische Verkehrsunfallsituation sprechen (so z.B. OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).
Umstände, die für einen atypischen Geschehensablauf und damit gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises sprechen, wie z.B. eingeschränkte Sichtverhältnisse an der Unfallstelle (vgl. KLG Saarbrücken NJW 2010, 2525), hat die Beklagte nicht vorgetragen.
Er ist spätestens ab der Straßenmitte gehalten, erneut in die Fahrtrichtung zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).
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