Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 706/03; 4 U 706/03 - 128   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftungsklage gegen den Steuerberater: Erstinstanzliche Beschränkung des Streitgegenstandes auf vertragliche Schadenersatzansprüche und gerichtliche Hinweispflicht; Austausch des Klagegrundes in der Berufungsinstanz

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Haftungsklage gegen den Steuerberater: Erstinstanzliche Beschränkung des Streitgegenstandes auf vertragliche Schadenersatzansprüche und gerichtliche Hinweispflicht; Austausch des Klagegrundes in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater wegen unzureichender Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit Kauf eines Praxisanteils - Streitgegenstand; Einrede der Verjährung

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Begrenzung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken, 10.11.2003 - 9 O 89/03
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 706/03; 4 U 706/03 - 128



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09  

    Immobilienmakler - Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer überhöhten Provision

    bb) Nichts anderes ergibt sich schließlich aus der in der Literatur teilweise für die Gegenansicht zitierten (vgl. Roth, a.a.O, Fn.291) Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.12.2004, in der es heißt, dass ein Gericht nicht darauf hinzuwirken habe, den Vortrag einer Partei unter dem Blickwinkel einer deliktsrechtlichen Haftung zu ergänzen, wenn nur vertragliche Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages geltend gemacht worden sind (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 - 4 U 706/03, 4 U 706/03-128 -, zit. nach juris), denn dort ist das Landgericht und mit ihm das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass schon kein für eine deliktsrechtliche Haftung ausreichender Lebenssachverhalt vorgetragen worden sei (OLG Saarbrücken, a.a.O, Rn. 36).
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