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   OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99   

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OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99 (https://dejure.org/1999,3924)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.1999 - 6 WF 4/99 (https://dejure.org/1999,3924)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 6 WF 4/99 (https://dejure.org/1999,3924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde über den Nichtfortgang eines Verfahrens betreffend das Sorge- und Umgangsrechts; Vorliegen eines faktischen Verfahrensstillstands; Bestehen einer Rechtsverweigerung; Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19; ZPO § 567
    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem Verfahrensstillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Saarlouis - 20 F 257/98
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1290
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 01.07.1997 - 20950/92

    PROBSTMEIER c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99
    Unbeschadet des Umstandes, dass bislang eine anfechtbare Entscheidung des Familiengerichts noch nicht vorliegt, ist die eingelegte Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf statthaft, weil nach dem Vortrag der Beschwerdeführerin Veranlassung zu der Annahme besteht, dass ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 18. April 1997 - 8 W 279/96-29, OLGR Saarbrücken 1997, 173 = MDR 1997, 1062 = NJW-RR 1998, 1531 m.w.N.; zustimmend - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG >NJW 1997, 2811 NJW 1997, 2809< - : Zöller/Gummer, ZPO , 21. Aufl., § 567 , Rz. 21b; ablehnend: Musielak/Ball, ZPO , § 567 , Rz. 11).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.1997 - 8 W 279/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99
    Unbeschadet des Umstandes, dass bislang eine anfechtbare Entscheidung des Familiengerichts noch nicht vorliegt, ist die eingelegte Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf statthaft, weil nach dem Vortrag der Beschwerdeführerin Veranlassung zu der Annahme besteht, dass ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 18. April 1997 - 8 W 279/96-29, OLGR Saarbrücken 1997, 173 = MDR 1997, 1062 = NJW-RR 1998, 1531 m.w.N.; zustimmend - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG >NJW 1997, 2811 NJW 1997, 2809< - : Zöller/Gummer, ZPO , 21. Aufl., § 567 , Rz. 21b; ablehnend: Musielak/Ball, ZPO , § 567 , Rz. 11).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99
    Unbeschadet des Umstandes, dass bislang eine anfechtbare Entscheidung des Familiengerichts noch nicht vorliegt, ist die eingelegte Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf statthaft, weil nach dem Vortrag der Beschwerdeführerin Veranlassung zu der Annahme besteht, dass ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 18. April 1997 - 8 W 279/96-29, OLGR Saarbrücken 1997, 173 = MDR 1997, 1062 = NJW-RR 1998, 1531 m.w.N.; zustimmend - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG >NJW 1997, 2811 NJW 1997, 2809< - : Zöller/Gummer, ZPO , 21. Aufl., § 567 , Rz. 21b; ablehnend: Musielak/Ball, ZPO , § 567 , Rz. 11).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ; OLG Dresden, FamRZ 2000, S. 1422 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 567 Rn. 21; Reichhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rn. 10).

    Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur schließlich auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.; Gummer, aaO, Rn. 21 a).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11

    Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines

    Es entspricht einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 - 6 WF 4/99 -, NJW-RR 1999, 1290; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. Januar 2011 - 9 WF 125/10 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.01.2009 - 17 W 201/08

    Anforderungen an den Nachweis der Prozesskosten einer Partei

    Nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung, welche von dem Senat geteilt wird, ist jedoch eine außerordentliche Beschwerde wegen Untätigkeit eröffnet, wenn Veranlassung zu der Annahme besteht, dass das Erstgericht durch eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Untätigkeit einen der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand herbeigeführt hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1290 f. und MDR 1997, 1062 f., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 1999, 290 f., zitiert nach juris; Gummer in: Zöller, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 10 U 1/16

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anwaltsvertrag

    Wäre das Amtsgericht daraufhin weiter untätig gewesen, hätte dem Beklagten nicht nur die nach damaligem Recht - vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2302; vgl. nun BGH FamRZ 2014, 1285 Rn. 2; OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455 f) - noch grundsätzlich als statthaft erachtete Untätigkeitsbeschwerde (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 1105, 1106; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290, 1291) zur Verfügung gestanden, deren Einlegung hier womöglich mit Risiken behaftet gewesen wäre, weil auf eine solche Untätigkeitsbeschwerde hin die Akte erst einmal dem Beschwerdegericht hätte vorgelegt werden müssen, damit dieses das erstinstanzliche Gericht zu einem raschen Tätigwerden anhält.
  • OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

    Andere in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen betreffen ausdrücklich die Untätigkeitsbeschwerde (z. B. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1290; MünchKommZPO/Gehrlein, § 216 Rdnr. 10).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in selbstständigem Beweisverfahren

    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 12 S 228/03

    Unstatthafte Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Nichtterminierung

    In der zivil- und strafgerichtlichen Judikatur wird die Zulässigkeit einer solchen Beschwerde in Fällen überlanger Verfahrensdauer zum Teil bejaht (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.06.1998, FamRZ 1998, 1605; OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 18.04.1997, MDR 1997, 1062 und vom 16.02.1999, NJW-RR 1999, 1290; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1997, NJW-RR 1998, 1138; OLG Hamburg, Beschlüsse vom 03.05.1999, NJW-RR 1989, 1022 und vom 04.11.2002 - 3 Vollz (Ws) 100/02 -, juris; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.1994, FamRZ 1994, 1399: keine Beschwerde gegen Nichtterminierung eines Verfahrens), während in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung derartige, einer Rechtsschutzverweigerung oder einer negativen Sach- oder Prozesskostenhilfeentscheidung gleichkommende Konstellationen bislang erst vereinzelt erwogen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.02.2002 - 1 S 366/02 -, vom 14.02.2002 - 1 S 401/02 -, vom 08.04.2002 - 7 S 418/02 - und vom 02.07.2002 - 7 S 431/02 -) oder gar angenommen wurden; so etwa, wenn die eingetretene Verfahrensverzögerung außerhalb jedes vertretbaren Rahmens liegt (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 01.07.1999, a.a.O.; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2000, a.a.O.) oder wenn ein Gericht ausdrücklich die Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch in der Annahme ablehnt, ein solches sei nicht gestellt worden (so Bay. VGH, Beschluss vom 06.08.1996, a.a.O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2000, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Anweisung des

    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde im

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03

    Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde und Inhalt der

    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Sorgerechtsstreitigkeit oder in einem Verfahren nach § 1666 BGB ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust des die elterliche Sorge anstrebenden Elternteils oder zu einer weiteren Schädigung des Kindeswohls führen kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07

    Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im

  • OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

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