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   OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09   

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https://dejure.org/2010,10483
OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,10483)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.02.2010 - 6 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,10483)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 6 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,10483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1666a Abs 1 S 1 BGB
    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und Herausnahme eines Kindes aus dem Haushalt der Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern; Abwägung der zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls geeigneten Maßnahmen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1746
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Das Jugendamt wird allerdings weiterhin dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kindeseltern die Möglichkeit haben, Umgang mit J. zu haben, was von Verfassungs wegen - und zwar auch falls nunmehr für das Kind Dauerpflege eingerichtet würde - zwingend ist (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; vgl. auch BVerfGE 75, 201 und 79, 51; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 - m.w.N., juris).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 BvR 1941/09 -, juris) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Das Jugendamt wird allerdings weiterhin dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kindeseltern die Möglichkeit haben, Umgang mit J. zu haben, was von Verfassungs wegen - und zwar auch falls nunmehr für das Kind Dauerpflege eingerichtet würde - zwingend ist (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; vgl. auch BVerfGE 75, 201 und 79, 51; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Eltern in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung der Beteiligten hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretenen Kindeseltern keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen haben, die für die Sachdienlichkeit erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 92/09 -).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Das Jugendamt wird allerdings weiterhin dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kindeseltern die Möglichkeit haben, Umgang mit J. zu haben, was von Verfassungs wegen - und zwar auch falls nunmehr für das Kind Dauerpflege eingerichtet würde - zwingend ist (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; vgl. auch BVerfGE 75, 201 und 79, 51; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, juris).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 BvR 1941/09 -, juris) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Das Jugendamt wird allerdings weiterhin dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kindeseltern die Möglichkeit haben, Umgang mit J. zu haben, was von Verfassungs wegen - und zwar auch falls nunmehr für das Kind Dauerpflege eingerichtet würde - zwingend ist (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; vgl. auch BVerfGE 75, 201 und 79, 51; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, juris).
  • BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch fachgerichtliche Weigerung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 BvR 1941/09 -, juris) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
    Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Artikel 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG nach den bis zum 31. August 2009 geltenden Vorschriften (vgl. etwa BGH FamRZ 2010, 195).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

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