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   OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09   

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https://dejure.org/2009,4434
OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung psyhotherapeutischer Behandlung eines Elternteils

  • Judicialis

    BGB § 1666

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Verfassungswidrigkeit einer Therapieauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung psyhotherapeutischer Behandlung eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Anordnung zur psychotherapeutischen Behandlung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zur psychotherapeutischen Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 146
  • FamRZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich allerdings die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach § 1666 BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG), aber auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Voraussetzung der Entziehung elterliche Sorge ist zudem eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 6 UF 82/09 - und vom 13. September 2007 - 6 UF 23/07 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. April 2009 - 9 UF 15/09).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Ihm die Therapie jedoch förmlich und damit verpflichtend aufzuerlegen, ist mangels Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nicht statthaft (vgl. dazu auch BVerfG FamRZ 2004, 523).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    In grundlegenden normativen Bereichen hat der Gesetzgeber dabei alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 61, 260; 88, 103).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    In grundlegenden normativen Bereichen hat der Gesetzgeber dabei alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 61, 260; 88, 103).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Voraussetzung der Entziehung elterliche Sorge ist zudem eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 6 UF 82/09 - und vom 13. September 2007 - 6 UF 23/07 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. April 2009 - 9 UF 15/09).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).
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