Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beruf kein Grund zur Benachteiligung beim Sorgerecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Der beruflich mehr eingespannte Elternteil ist bei der Frage des Sorgerechts nicht grundsätzlich zu benachteiligen

Verfahrensgang

  • AG Merzig - 27 F 215/09
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2011, 429
  • FamRZ 2011, 1153



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11  

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei eigenmächtigen Verbringens

    Wenn das Familiengericht hiernach das Verhalten der Mutter als rigoros, bindungsintolerant und verständnislos bezeichnet, ihr mangelnde Empathiefähigkeit vorgehalten und nach Wägung der Einzelfallumstände dem nachdrücklichen Willen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 1389; 2008, 1737; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, MDR 2011, 429, jeweils m.w.N.) der 15-jährigen und der fast 13 ½-jährigen, zu ihrem Vater zurückzukehren, entscheidende Bedeutung beigemessen hat, ist hiergegen bei den vorliegenden Umständen nichts zu erinnern.

    Angesichts der grundsätzlich angezeigten Vermeidung einer Geschwistertrennung (dazu BGH FamRZ 1985, 169; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, MDR 2011, 429) erweist sich bei den vorliegend obwaltenden Einzelfallumständen auch nach dem sich dem Senat im Beschwerdeverfahren darbietenden Sach- und Streitstand die Entscheidung des Familiengerichts als richtig, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für zu übertragen.

    Diese vom Familiengericht beherzigten, der Gewährung effektiven Rechtschutzes geschuldeten besonderen Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung und zügige Entscheidungsfindung stehen der hierzu gegenläufigen Pflicht des Gerichts, die im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren offenstehenden Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen (BVerfG ZKJ 2011, 133 m.w.N.; FuR 2008, 338; Senatsbeschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 -, JAmt 2011, 49 m.w.N.) hier schon deshalb nicht fallentscheidend entgegen, weil Aufgabe des Verfahrensbeistandes nur die subjektive Interessenvertretung des Kindes, nicht aber die Ermittlung des Sachverhalts ist (BVerfG FamRZ 2010, 109; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, MDR 2011, 429), und ... ihren Willen in ihrer Anhörung kundgetan hat.

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10  

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 10 Verf BB,

    Es hat unter Beachtung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, zitiert nach www.juris.de) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsätze (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 20098 - 1 BvR 142/09 -, FamRZ 2009, 1389) ausführlich begründet, warum eine Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter vorzugswürdig ist.
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11  

    Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils; Rechtsfolgen eigenmächtiger

    Wägt man die jeweiligen Folgen kindeswohlzentriert gegeneinander ab, so streitet dies dafür, es derzeit bei der Regelung des Familiengerichts zu belassen, nachdem eine vorläufige Prüfung der übrigen Sorgerechtsbelange (vgl. zu diesen BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338; BGH FamRZ 2010, 1060; 1990, 392; 1985, 169; zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, juris, m.w.N.) unter Einbeziehung der vom Senat beigezogenen Akten 20 F 32/11 SO, 20 F 5/11 HK und 20 F 70/11 EAUG des Familiengerichts im Ergebnis jedenfalls kein solchermaßen erhebliches Übergewicht der für die Mutter sprechenden Gesichtspunkte zu Tage fördert, dass sie sich gegen die Nachteile eines vorläufigen erneuten Wechsels des Kindes durchsetzen könnten.
mehr
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11  

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 158/10  

    Sorgerecht: Prüfungsumfang bei Entzug bisheriger Alleinsorge

    Maßgebliche Kriterien für eine sich hieran orientierende Entscheidung des Gerichts sind das Förderprinzip, der Kontinuitätsgrundsatz, die Bindungen des Kindes und der Kindeswille (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1153; Palandt, BGB, Kommentar, 70. Aufl., 2011, § 1671, Rdnr. 26 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
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