Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 9 UF 167/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sorge- und Umgangsrecht: Anordnungs- und Ermittlungspflichten des Gerichts bei Vorliegen einer Gefährdungsmitteilung des Jugendamtes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsmaßstab des Familiengerichts nach Erhebung einer Gefährdungsmittelung durch das Jugendamt; Gefährdung des Kindeswohls beim Umgang mit dem Kindesvater
- Judicialis
SGB VIII § 8a Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 8a Abs. 3; BGB § 1626a § 1666 § 1684
Aussetzung des Umgangsrechts des Kindesvaters zur Vermeidung einer Gefährdung des Kindeswohls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Jugendamt wendet sich gegen Umgangsrecht für einen Vater - Ist das Kindeswohl gefährdet, muss das Amtsgericht Schutzmaßnahmen treffen
- efkir.de , S. 4 (Leitsatz)
§ 1666 BGB; VIII § 8 a III SGB
Gefährdungsmitteilung des Jugendamtes an das Familiengericht
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 23.11.2006 - 41 F 111/06
- OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 9 UF 167/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04
Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 9 UF 167/06
Verfahrensfehlerhaft hat sich das Familiengericht darauf beschränkt, den "Antrag" des Jugendamtes, die Befugnis des Kindesvaters zum Umgang mit seiner Tochter J. auszuschließen, zurückzuweisen, statt die gebotenen Anordnungen zur Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls zu treffen (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2005, 1471, FamRZ 1994, 158). - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 9 UF 167/06
Verfahrensfehlerhaft hat sich das Familiengericht darauf beschränkt, den "Antrag" des Jugendamtes, die Befugnis des Kindesvaters zum Umgang mit seiner Tochter J. auszuschließen, zurückzuweisen, statt die gebotenen Anordnungen zur Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls zu treffen (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2005, 1471, FamRZ 1994, 158).