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   OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08   

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https://dejure.org/2008,18631
OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08 (https://dejure.org/2008,18631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.06.2008 - 9 UF 32/08 (https://dejure.org/2008,18631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 9 UF 32/08 (https://dejure.org/2008,18631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Recht der Personensorge wegen Fehlverhaltens des Sorgeberechtigten gem. § 1666 BGB und § 1666a BGB bei Gefährdung des Wohl des Kindes; Gefährdung des Wohl eines Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 1666 a Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a Abs. 1
    Zur Ermittlung der gebotenen Erkenntnisse im Amtsermittlungsverfahren im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07

    Anforderungen an Maßnahme der Sorgerechtsentziehung und Anordnung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08
    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; Senatsbeschlüsse vom 2. August 2007 - 9 WF 90/07, FamRZ 2008, 711, 712; 6. Februar 2006 - 9 UF 96/05 - und vom 22. Dezember 2005 - 9 UF 133/05 - Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 1Z BR 198/97

    Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08
    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; Senatsbeschlüsse vom 2. August 2007 - 9 WF 90/07, FamRZ 2008, 711, 712; 6. Februar 2006 - 9 UF 96/05 - und vom 22. Dezember 2005 - 9 UF 133/05 - Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08
    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; Senatsbeschlüsse vom 2. August 2007 - 9 WF 90/07, FamRZ 2008, 711, 712; 6. Februar 2006 - 9 UF 96/05 - und vom 22. Dezember 2005 - 9 UF 133/05 - Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Die Trennung des Kindes von den sorgeberechtigten Eltern darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise -auch nicht durch öffentliche Hilfe - begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2002, 1021; statt aller: Beschluss des Senats vom 24. Juni 2009, 9 UF 113/08, m.w.N., Beschl. v. 20. Juni 2008, 9 UF 32/08, JAmt 2008, 441, m.z.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 30/05 - BayObLG, FamRZ 1998, 1044, m.w.N.).
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